Ich habe da mal eine Frage: Was ist mit den Gebühren nach Abtrennung des Verfahrens?

Fotolia © AllebaziB

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Manchmal muss man Glück haben. Gestern Morgen hatte ich noch überlegt, welche Frage ich heute im RVG-Rätsel zur Diskussion stellen soll und dann flattert mir am Nachmittag eine E-Mail mit einer Frage ins Postfach. Es geht um eine in der Praxis sicher häufigere Problematik, die der Kollege wie folgt darstelle:

„Darüber hinaus würde mich sehr interessieren, was Sie von meinem Fällchen halten:

Mein Mandant wurde gemeinsam mit einem anderen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, der andere darüber hinaus wegen Brandstiftung. In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen meinen Mandanten abgetrennt und sogleich eingestellt. Ich habe als Pflichtverteidiger sowohl für das ursprüngliche Verfahren Gebühren verlangt (und bekommen) als auch für das Verfahren nach Abtrennung. Nach meiner Ansicht handelt es sich mit Abtrennung um eine neue Sache mit neuem Gebührenanfall. Argumentiert habe ich auch mit Ihrem RVG-Kommentar.

Das AG hat mir die Gebühren ab Abtrennung verweigert, und nun ebenso das LG, und argumentiert ebenso mit Ihrem RVG-Kommentar…..“

Nun, Lösungsvorschläge werden gern bis Montagmorgen entgegen genommen … 🙂 .

3 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Was ist mit den Gebühren nach Abtrennung des Verfahrens?

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