Wochenspiegel für die 6. KW., das war Th. Fischer, Busengrapschen und anwaltliche Verhandlungsfehler

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

In der vergangenen Woche war „Auszeit“ = Borkumzeit. Die nutze ich immer, um den To-Do-Zettel abzuarbeiten, auf dem all die Dinge landen, die nicht sofort erledigt werden müssen/mussten oder für die neben „großen Sachen“ im Moment dann immer keine Zeit ist/war. Aber „Auszeit“ bei mir bedeutet ja nicht, „Auszeit“ bei den (anderen) Blogs und so kann ich diese Woche berichten über:

  1. Thomas Fischer, von Idioten umgeben,
  2. Blasen ist schlimmer als körperverletzen, in der Tat schlimm,
  3. Welche Fotos darf man künftig noch anfertigen und verbreiten? – zum 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und der Neufassung des § 201a StGB,
  4. Ein bisschen Busengrapschen führt nicht gleich zur Kündigung?!?,
  5. – auch für Blogbetreiber ganz interessant: “Double-Opt-In vor dem aus? – Zum Urteil des AG Berlin (Az. 101 C 1005/14)“,
  6. Einsichten eines Bloggers – Das Kreuz mit dem Bloggen, und ich hab ja sonst nichts zu tun,
  7. das VG Neustadt und Abgeschleppt wegen nachträglich aufgestellter Haltverbotsschilder,
  8. und noch mal das VG Neustadt: Fahrtenbuchauflage auch für komplette Fahrzeugflotte,
  9. und dann waren da noch: 14 typisch anwaltliche Verhandlungsfehler,
  10. und als allerletzter Punkt: Der Witz zum Wochenende.

Ein Gedanke zu „Wochenspiegel für die 6. KW., das war Th. Fischer, Busengrapschen und anwaltliche Verhandlungsfehler

  1. n.n.

    Wenn man diesen seltsamen Blogbeitrag über Thomas Fischer liest, fragt man sich unwillkürlich, ob er Autor Ambitionen hat, seine These im Selbstversuch zu belegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert