„Die Grenze der Geduld“, oder Deutschland ist Nachbar von Armenien, zumindest beim Richtereinstiegsgehalt

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Der Kollege Laudon vom Blog „Strafakte“ hatte am vergangenen Dienstag mit seinem Posting „Richterbesoldung: nur 12 Euro netto“ auf die knappe (?), zumindest im europäischen Vergleich nicht üppige Richterbesoldung in Deutschland hingewiesen. Der Beitrag hat ihm zustimmende aber auch ablehnende Kommentare gebracht, immerhin 22, teils von Richtern, teils wohl von Anwaltskollegen. Nun, inzwischen ist beim BVerfG am 03.12.2014 die mündliche Verhandlung in „Sachen Richterbesoldung“ gelaufen, über die die „Süddeutsche Zeitung“ gestern unter der Überschrift „Die Grenze der Geduld“ berichtet hat. M.E. ein ganz interessanter Beitragt, der auch ein paar interessante Zahlen enthält, die ich dann hier vorstellen will, ohne jetzt die Diskussion neu entfachen zu wollen. Dazu ist dann sich Zeit genug, wenn es im Frühjahr 2015 ein Urteil aus Karlsruhe gibt. Also – auf der Grundlage des Berichts die Zahlen, die dann wohl in der mündlichen Verhandlung (auch) eine Rolle gespielt haben:

  1. Im europäischen Durchschnitt verdient ein richterlicher Berufsanfänger knapp 47.800 €.
  2. In Deutschland verdient ein richterlicher Berufsanfänger „nur gut 41.000 €, in Schottland sind es 157.312 €, in Armenien sind es 1.145 (?) €.
  3. Nur in Armenien und Deutschland liegt das Einstiegsgehalt unter dem nationalen Durchschnittseinkommen (von daher also Nachbarn).
  4. Das VG Halle errechnet in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG, dass die Richterbesoldung zwischen 1983 und 2010 um 27 % hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben ist.
  5. Die Schere zwischen den einzelnen Bundesländern ist beachtlich: Im Saarland beträgt das Einstiegsgehalt für einen 27-Jährigen rund 3.200 €, in Hamburg etwa 4.000 €.
  6. Das BVerfG – Berichterstatter im Verfahren ist übrigens dessen Präsident A. Voßkuhle – sieht sich als „für die Richter eine Art GEwerkschaftsersatz“, das für eine „angemessene Alimentation“ sorgen müsse.
  7. Und: Wenn denn nun aus Karlsruhe ein Urteil kommt, das zu höheren Gehältern führt: So schlimm werde es wohl nicht werden. Denn der „Justizetat mache nur 1,5 Prozent der Gesamtausgaben aus, womit Deutschland auf Platz 30 von 43 europäischen Ländern liege“.

Letzteres ist dann in der Tat wohl „Für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis.“ – offenbar A. Voßkuhle. Stimmt: Rechtsstaat zum „Null-Tarif“ geht nicht.

5 Gedanken zu „„Die Grenze der Geduld“, oder Deutschland ist Nachbar von Armenien, zumindest beim Richtereinstiegsgehalt

  1. T.H., RiAG

    Die 1,5% sind eine Unverschämtheit, selbst wenn man die Personalkosten mal außen vor. Die technische Ausstattung etwa ist mittlerweile gut geeignet, bei Verteidigern schöne Erinnerungen an die eigene Jugend hervorzurufen: „Schau mal, solche Rechner hatten wir vor 20 Jahren auch, damals, als wir die Kanzlei gegründet haben“.

  2. Christian

    Meines Erachtens hinkt der Vergleich mit der Richterbesoldung in Schottland (aber auch dem Rest von GBR/UK). Dort ist es notwendige Voraussetzung für die Einstellung, fünf Jahre als Solicitor/Barrister praktiziert zu haben. Das Einstiegsgehalt orientiert sich daher nicht an der Angemessenheit der Besoldung von Berufsanfängern.

    In der Sache fände ich eine deutliche Erhöhung wünschenswert. Gute Arbeit soll auch gut entlohnt werden – und verhindert nebenbei effektiv Korruption. Das Kostenargument der Länder verkennt angesichts der ohnehin geringen Höhe des Justizbudgets (in Berlin bspw. klein einstellig) den gesellschaftlichen Wert einer funktionsfähigen Justiz.

  3. Pingback: Das Sonderopfer des Pflichtverteidigers – bei 6,49 €/Stunde nicht? – Burhoff online Blog

  4. Andreas

    @ Christian

    Sie verkennen allerdings, dass man in UK bereits häufig mit 23/24 in den Beruf einsteigt und zu dieser Zeit noch überhaupt nichts leisten kann, sondern erst einmal auf Kosten („learning by billing“) der Mandantschaft die Grundlagen lernen muss. Selbst mit Ende 20 haben nur wenige Berufskollegen in UK einen Wissensstand, der einem guten Berufseinsteiger in Deutschland entspricht (die meisten sind nur in ihrem Fach gut, haben aber kein breites Wissen).

  5. Christian

    Nach dem jüngsten Artikel in der FAZ zur fehlerhaften Statistikinterpretation im Termin hat der verantwortliche WiMi wohl erst einmal nichts zu lachen.

    @ Andreas

    Um das qualitative Niveau der Arbeitsleistung geht es nicht. Die normativen Voraussetzungen für die Einstellung von Richtern orientieren sich an der Berufserfahrung gemessen in Zeit. In Deutschland können Sie nach dem Referendariat sofort Richter werden. In UK nicht.

    Ein empirisches Argument zur Qualität der Berufseinsteiger verhält sich dazu nicht.

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