Der „StRR“ lebt, oder: Totgesagte leben länger….

StRR 09/2011Ja, Der „StRR“ lebt – ich ergänze hier „weiter“, ja: Totgesagte leben eben länger. Nun, was ist der Hintergrund für diese Posting? Für die, die es (noch) nicht wissen. Seit Mai 2007 gibt es den „StrafRechtsReport“, kurz eben „StRR“, eine – wie es immer geheißen hat „Arbeitszeitschrift für das ganze Strafrecht“. Das ist eine strafrechtliche Zeitschrift, die in meine Augen strafrechtliche Inhalte innovativ vermittelt. Weg von den Bleiwüsten der Volltexte – wer hat noch Zeit die zu lesen – und hin zur aufbereiteten Entscheidung, die auf das Wesentliche entkernt vorgestellt wird. Alle Nebenstränge, die für die Kernaussage der Entscheidung ohne Bedeutung sind, werden weg gelassen. Das Ganze dann abgeschlossen mit einer kurzen Analyse und dem Hinweis, welche „Bedeutung für die Praxis“ des Verteidigers die Entscheidung hat. Ist es die 85. Abwandlung des BGH zur Untreue, die er vielleicht schon selbst nicht mehr versteht 🙂 oder ist es etwas Neues? Zu den Entscheidungen kommen dann in jeder Ausgabe i.d.R. drei Beiträge, die sich „Praxisforum“ mit praxisbezogenen Fragen der Strafverteidigung befassen ( (hier dann mal die Inhalte der letzten Jahre).

Als (Mit)Herausgeber/Schriftleiter des StRR war ich mit meinen Mitherausgebern der Auffassung, dass sich der StRR seit seinem Erscheinen einen Platz in der Landschaft strafrechtlicher Zeitschriften erobert hatte. Das hat mir nicht nur der Zuspruch, den wir auch Fachkreisen immer wieder erhalten haben, bewiesen, sondern auch die zahlreiche Zitate in Kommentaren und inzwischen ebenfalls in obergerichtlichen Entscheidungen. Umso überraschter waren deshalb die Herausgeber, als wir Ende September 2014 von WKD die Kündigung unserer Herausgeberverträge und zugleich die Nachricht erhalten haben, dass der StRR mit Heft 12/2014 eingestellt werden soll. Das war mit keinem Wort mit uns abgesprochen. Die Herausgeber waren schon ganz schön sauer.

Aber: Die gute Nachricht des heutigen Tages ist eben: Der StRR wird weiterleben! Denn mich hat die Ankündigung von WKD, – neben diesem Blog – auch den StRR einstellen zu wollen 🙁 🙁 🙂 , nicht ruhen lassen und ich habe einen Platz und einen Partner gesucht, an dem und mit dem wir den StRR über den 31.12.2014 hinaus fortführen können. Denn eben so wie ich bei meiner alten Heimat, dem ZAP-Verlag in Bonn eine neue/alte Heimat gesucht und gefunden habe, gilt das auch für den „StRR“. Er wird ab Januar 2015 nun dort erscheinen. Für die Herausgeber und mich als Schriftleiter bedeutet das: Wir können nahtlos an das anschließen, was wir in den vergangenen 7 Jahren aufgebaut haben. Die gute Mannschaft, die wir zusammengestellt haben, steht „Gewehr bei Fuß“ und wird so kompetent weiter arbeiten können, wie sie es von Anfang an getan hat.

Da die Ankündigung von WKD, den StRR einzustellen, für viel Verwirrung gesorgt hat, musste dieses Posting als Info mal sein. Für die alten Abonnentinnen/Abonnenten änderst sich nichts. Wer neues Interesse hat: Bitte bei mir melden, unter Kontakt geht das ganz einfach 🙂 . Ich leite dann weiter.

5 Gedanken zu „Der „StRR“ lebt, oder: Totgesagte leben länger….

  1. Andreas Carl

    Hallo, Herr Kollege Burhoff,
    allerbesten Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz, uns Praktikern auch weiterhin auf die Sprünge zu helfen, wenn mal gar nichts mehr geht.
    Mit WKD gab es ja öfter schon mal Schwierigkeiten wegen nicht abgesprochener Alleingänge. Fein, daß Sie trotzdem am Ball bleiben.
    Mit freundlichem kollegialem Gruß,
    A. Carl

  2. SK

    Fehlt nur noch ein Plätzle für den „alten“ VRR – den hat man nämlich ebenso lieb gewonnen und Papier ist eben Papier 😉 Zuletzt stirbt die Hoffnung und wir haben ja erst Dezember 😉

  3. Pingback: Selbstleseverfahren, Band 86 - Strafakte.de

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