Zum 2. Feiertag: Eine Abbitte an die Verwaltungsrechtler mit dem „Verwaltungsrechtssong“

© Jan Engel - Fotolia.com

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Auch in diesem Jahr soll der 2. Weihnachtsfeiertag “jurafrei” bleiben. Juristische Probleme und Fragen können wir dann ab morgen wieder lösen, obwohl: Wenn ich mir den Restkalender 2014 so ansehe: So ganz viel Arbeitstage bleiben dafür nicht mehr. Für den 2. Weihnachtstag habe ich mir dann ein kleines „Abbitte-Posting“ einfallen lassen. Abbitte? Ja, und zwar an die Verwaltungsrechtler. Denn wenn ich mir die Kategorien so anschaue, dann kommen die hier zu kurz. Nur rund 120 Postings in der Kategorie „Verwaltungsrecht“. Und die meisten davon dann auch noch mit straf- und verkehrsrechtlichem Bezug. Daher dann hier ein Posting ganz allein für die Verwaltungsrechtler – die andern dürfen natürlich auch lesen, nein besser:Hören. Denn ich habe auf Youtube von den Machern des Strafrechtssongs (vgl. hier: Adventskalender Tür 22: Heute – weil er so schön ist – noch einmal: Der “Strafrechtssong”) den „Verwaltungsrechtssong“ gefunden. Ebenso schön, nur eben eine andere Kategorie. In dem Sinne: Allen einen frohen Ausklang des Weihnachtsfest 2014. Und: Morgen mache ich wieder „richtig“ Jura.

2 Gedanken zu „Zum 2. Feiertag: Eine Abbitte an die Verwaltungsrechtler mit dem „Verwaltungsrechtssong“

  1. Th. Koch

    Vielen Dank. Aber leider ist das sachlich nicht durchweg zutreffend, sondern partiell unpräzise. So kommt es für die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges primär auf die Rechtsnatur eines Rechtsverhältnisses an. Zu „untersuchen“ ist daher das Rechtsverhältnis, nicht die Rechtsnorm.

    Aber sei’s drum: Wie sagt der ÖffRechtler: Ich wünsche einen verhältnismäßig guten Tag…

  2. Yvonne Winkler

    Der Song ist ganz nett, wenn er auch eher von den Formalismen der Klausurlösung kündet, denn vom wahren öffentlichen Recht. Dass sich jemand singend dieser Materie annähert, ist rührend genug.

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