Ich habe da mal eine Frage: Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Sicherheitsleistung?

© AllebaziB - Fotolia.com

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Vor einiger Zeit erreichte mich folgende Anfrage eines Kollegen:

„…. ich habe mal wieder eine gebührenrechtliche Frage, die ich immerhin relativ kurz formulieren kann:

Fällt die zusätzliche Gebühr gem. Nr. 5116 VV RVG auch bei einer Maßnahme nach § 132 StPO (Sicherheitsleistung zur Verfahrenssicherung) an?

Meine vorläufige Antwort lautet leider nein; ich habe das aber nirgendwo ausdrücklich gefunden.

Was meinen Sie?“

Zwei Dinge an der Anfrage sind schön: Erstens ihre Kürze und zweitens die vorgegebene Antwort 🙂 . Mal sehen, was daraus wird….

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