Wochenspiegel für die 35. KW, das war Mollath, Anschnallpflicht beim Gruppensex und ein besonderer Dienstunfall

entnommen wikimedia.org Urheber Tropenmuseum

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Aus der vergangenen Woche, die mir das Erscheinen der 4. Auflage „meines“ Kommentar „RVG Straf- und Bußgeldsachen“ gebracht hat – es ist und bleibt ein erotisierendes Gefühl, ein druckfrisches „eigenes“ Buch auszupacken 🙂  -, berichten wir über:

  1. nochmals zu Mollath mit dem schönen Beitrag: Fall Mollath: Zum Freispruch verurteilt, und mit: Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen,
  2. den Zufallsfund während einer Durchsuchung
  3. Es gibt immer noch Menschen, die hereinfallen,
  4. einen Dienstunfall der besonderen Art, nämlich das Öffnen einer E-Mail mit pornographischem Inhalt,
  5. Fragwürdige Bußgeldforderungen aus Italien, die durch Inkassobüro geltend gemacht werden,
  6. Beim Gruppensex nicht angeschnallt: 600 Euro Geldbuße,
  7. einen Beitrag zur Überlastung der Gerichte mit: Warum kommen die eigentlich nicht von selber drauf? und hier: Überlastung der Gerichte – Chance für ADR?,
  8. Tausende Finanzbeamte hatten Zugriff auf Steuerakte von Hoeneß, und haben sicherlich auch fast alle reingeschaut 🙂 ,
  9. und dann war da noch die Frage, ob Business-Kleidung eines Rechtsanwalts eine typische Berufsbekleidung ist.
  10. und ganz zum Schluss: Kaspersky: Warnung vor Erpresser-Malware Zerolocker.

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