Tragen eines FDJ-Hemdes, strafbar oder nur geschmacklos?

entnommen wikimedia.org Urheber Original uploaded by Appaloosa (Transferred by Minderbinder)

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Ich hatte gerade die Anfrage eines Autors für den StRR, ob wir dort nicht über das Thema „Strafbarkeit des Tragens eines FDJ-Hemdes“ berichten wollen. Ich räume ein, die Frage hatte ich nun wirklich „nicht auf dem Schirm“, sie hat aber gerade erst ein Berliner AG beschäftigt. Das hat das öffentliche Tragen eines Emblems der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) als straffrei – kein Verstoß gegen § 86a StGB – angesehen. Es sei zwar eine Geschmacklosigkeit, am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Mauerbaus mit einem solchen Hemd aufzutreten. Weiter heißt es: „Doch seit 1990 falle einem bei den blauen Hemden mit dem Sonnen-Symbol nur die FDJ-Ost ein, sagte der Richter. Anders als die FDJ-West sei der frühere Staatsjugendverband der DDR aber nicht verboten. Daher wurden die Angeklagten freigesprochen.“

Mehr dazu hier bei NTV, bei der Berliner Morgenpost oder beim Tagesspiegel. Und demnächst dann wahrscheinlich im StRR. Ist mal was anderes als die 85. Ableitung des BGH zur Untreue.

3 Gedanken zu „Tragen eines FDJ-Hemdes, strafbar oder nur geschmacklos?

  1. RA JM

    „Der Staatsanwalt sagte, seine Behörde werde Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.“

    Da fragt man sich wieder, ob die StAen eigentlich nichts Wichtigeres zu tun haben.

  2. T.H., RiAG

    Man marx kaum glauben…..

    Oder: bei einer solchen Ohrfeige hört der StA bestimmt den Engels singen…

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