Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein?

entnommen wikimedia.org Author Rüdiger Wölk

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Am 19.12.2013 hatte ich hier über den Motorradfahrer berichtet, der auf seine Maschine nackt durch Münster gefahren war. Davon war ein Video gedreht worden, das zunächst bei Youtube stand, inzwischen dort aber nicht mehr existiert (zum Dezember-Posting hier unter Feuer unter dem Hintern, oder: Nackt durch Münster). Hintergrund der Fahrt war wohl eine Wette, die dahin gegangen sein soll, dass der Fahrer dann, wenn ein bei Facebook eingestelltes Bild 1000 x geliked worden ist, eben nackt auf dem Motorrad durch Münster fährt. Das Ganze hat dann in einem sog. “Burnout” vor einem der münsterischen Weihnachtsmärkte geendet.

Die Polizei hat inzwischen – wie im Dezember 2013 angekündigt – ermittelt. Und heute melden die „Westfälischen Nachrichten“ unter: „Nackt durch Münster – Polizei ermittelt Halter“, das man den Halter des Motorrades ermittelt hat, der aber bestreitet, Fahrer gewesen zu sein. Da bleibt dann nur die Täteridentifizierung. Allerdings mit „Gesichtserkennung“ ist da wohl nichts 🙂 . Das hat auch die Polizei erkannt. Dazu heißt es in den „WN“.

„Zur Identität des Mannes wollte er am Dienstag keine genaueren Angaben machen. Nur so viel: „Er kommt aus dem Münsterland.“ Um zu überprüfen, ob Halter und Fahrer nicht doch identisch sind, müsste der jetzt ermittelte Mann wohl die Hüllen fallen lassen. Das sei durchaus machbar – „doch dafür benötigen wir eine Genehmigung“, sagt Bode.“

Na, da darf man gespannt sein. Das dürfte über §§ 81a ff. StPO i.V.m. § 46 OWiG laufen. Und da spielt, da wir derzeit wohl nur im Bußgeldverfahren sind – Straftat sehe ich nicht -, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine große Rolle, wenn es um die Frage: Hosen runter, ja oder nein?

4 Gedanken zu „Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein?

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