Das war der 38. StV-Tag in Dresden: Hier die Ergebnisse

entnommen wikimedia.org

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Gestern ist der 38. StV-Tag in Dresden zu Ende gegangen. Drei Tage mit interessanten Veranstaltungen und Vorträgen. Gestartet mit einem fulminanten Eröffnungsvortrag des Kollegen Prof. Dr. E. Wilhelm aus Dresden zu Fehlerquellen bei der Überzeugungsbildung. Man muss(te) nicht alle Positionen unterschreiben, aber es war eine spannende und kurzweilige Stunde, die Geschmack auf mehr gemacht hat.

Das „Mehr“ haben dann die AG am Samstag gebracht. Ich zitiere dazu aus der „Abschlussmail“ der Strafverteidigervereinigung:

„Reform des Betäubungsmittelrechts, Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe und richterliche Kontrolle bei der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern – die Ergebnisse des 38. Strafverteidigertages

Nach drei Tagen ging am Sonntag den 23. März 2014 der 38. Strafverteidigertag in Dresden zu Ende. Mehr als 650 Anwält/innen, Vertreter/innen der Justiz und Wissenschaftler/innen haben unter dem Titel »Vom Bedeutungsverlust der Hauptverhandlung« aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert und Forderungen an Regierung und Rechtspolitiker formuliert.

In seiner Eröffnungsrede zu dem Thema des Strafverteidigertages befasste sich der Dresdner Rechtsanwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm mit den Fehlerquellen bei der richterlichen Überzeugungsbildung. 

Am Samstag trafen insgesamt sechs Arbeitsgruppen zusammen, die sich dem Generalthema des Strafverteidigertages aus dem Blickwinkel einzelner Problemfelder des Strafprozesses näherten: 

Die AG 1 (»Was bleibt vom Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung?«) diskutierte die Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung und sprach sich gegen einen erleichterten Transfer von im Ermittlungsverfahren gewonnenen Beweisergebnissen in die Hauptverhandlung aus.

Die AG 2 (»Abwesenheitsrecht des Angeklagten?«) forderte die Einführung eines disponiblen Anwesenheitsrechtes des Angeklagten, das durch eine Präsenzpflicht und ggfs. eine Vertretungsbefugnis des Verteidigers zu ergänzen ist.

Die AG 3 (»Sammeln und Verwerten «) stellte die Möglichkeiten polizeilicher Informationsgewinnung innerhalb der EU dar, befasste sich mit dem aktuellen Entwurf der europäischen Ermittlungsanordnung und kritisierte dessen unzulänglichen Datenschutzregelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten.

Die AG 4 (»Die Instrumentalisierung des Strafverfahrens zur Durchsetzung verfahrensfremder Zwecke«) kritisierte das System der Akteneinsichtsrechte Dritter im Strafverfahren als inkohärenten Flickenteppich und forderte zum Schutz der Interessen der Betroffenen einen Katalog von Einschränkungen der bestehenden Akteneinsichtsrechte dem Grunde und dem Umfang nach.

Die AG 5 (»Das Für und Wider einer Entkriminalisierung des Umgangs mit Drogen«) forderte die Aufgabe der Drogenprohibition, die Sie in Übereinstimmung mit 120 deutschen Strafrechtsprofessoren als „gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch“ ansieht.

Die AG 6 (»Freiheitsentziehende maßregeln – Besserung in Sicht«) wies auf die stetig ansteigenden Zahlen der im Maßregelvollzug untergebrachten Gefangenen und mahnte eine dringend erforderliche Neuorientierung in der Kriminalpolitik an, weg vom unbegrenzten Wegsperren hin zu einer Resozialisierung und Therapierung von Straftätern.

Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 23. März 20143 befasste sich mit dem  Thema »Unrecht im Namen des Volkes«.“

Am Samstagabend hatte des dann – getreu dem Motto: „Wer arbeitet, darf auch feiern“ die berühmte – manche sagen „berüchtigte“ – Abendveranstaltung des StV-Tages gegeben. Interessante Location, in der die Disko-Veranstaltung lief. Da merke ich dann allerdings doch, dass man älter wird.

Alles in allem eine sehr schöne Veranstaltung, die Lust auf den 39. StV-Tag macht, der, wenn ich die richtigen Infos habe, 2015 in Lübeck stattfindet.

 

Ein Gedanke zu „Das war der 38. StV-Tag in Dresden: Hier die Ergebnisse

  1. T.H., RiAG

    Für eine generelle Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gibt es aber nun wirklich keinen Anlass.

    Auch ist mir nicht ganz verständlich, wie man einerseits einen „Bedeutungsverlust“ der Hauptverhandlung beklagen und andererseits ein „Abwesenheitsrecht“ des Angeklagten fordern kann (so jedenfalls verstehe ich die Mail). Wie soll denn die Hauptverhandlung ihr Bedeutung erhalten, wenn derjenige, um den es geht, – überspitzt formuliert – kommen und gehen kann, wie er will. Für § 230 Abs. 1 StPO gibt es nun wahrlich gute Gründe.

    Und mit der Drogenpolitik ist es auch so eine Sache. Ich haue in meiner Praxis auch nicht in jedem Kleinkifferfall mit dem großen Hammer drauf, bin aber im Gegensatz zu den zitierten 120 Strafrechtsprofessoren ständig mit Drogenkarrieren ebschäftigt, und mir ist in all den Jahren meiner Tätigkeit noch kein einziger Langzeitjunkie begegnet, dessen „Laufbahn“ nicht mit Gelegenheitskiffen begonnen hat. Das sollte man zumindest nicht komplett ausblenden, ehe man ein allgemeines Legalize it fordert.

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