Bei der Justiz geht es nicht so schnell, oder: 15 Monate für 12,50 €

© a_korn - Fotolia.com

© a_korn – Fotolia.com

Man kommt ja inzwischen an viele Beschlüsse/Entscheidungen der (Ober)Gerichte über das Internet, ich habe ja auch schon öfters darauf hingewiesen, dass ich mich immer wieder darüber freue, wenn mir von Lesern der VRR/StRR oder auch dieses Blogs Entscheidungen übersandt werden. Aber manchmal muss man dann doch bei den Gerichten nachfragen, wenn einen Beschluss haben möchte, vor allem schnell haben möchte. So war/ist es mir mit dem OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.10.2012 – 1 SsBs 12/12 – gegangen. Ich hatte – ich weiß jetzt nicht mehr wo – irgendwo zum Beschluss gelesen und wollte dazu bloggen, was ich auch getan habe (vgl. Was ist nun mit ESO ES 3.0? Verwertbar – auch ohne Kenntnis der Messdaten?). Dazu brauchte ich den Volltext. Und den wollte ich mir beim OLG Zweibrücken besorgen.

Dazu habe ich das OLG dann am 13.11.2012 angemailt und auch sehr schnell am 15.11.2012 den Beschluss erhalten. Zusammen mit der Aufforderung für die Übersendung doch bitte 12,50 € an die Gerichtszahlstelle zu überweisen. Das habe ich übersehen. So weit, so gut, na, so ganz gut ja nicht, weil ja noch die Kostenforderung gegen mich offen war.

Daher ging die Geschichte nun weiter. Allerdings erst mit Schreiben vom 30.01.2014, also gut 15 Monate (!!!) später. Mit Datum von diesem Tage wurde ich gebeten, die Zahlung nun vorzunehmen. Ich war dann überrascht, da ich mich an den Vorgang nicht mehr so genau erinnern konnte und habe um Nachweis über die Anforderung der Entscheidung gebeten. Und: Zu meiner Überraschung hatte man mein Mail noch – oder hat sie ggf. bei de NSA angefordert 🙂 . Jedenfalls war klar, ich hatte bestellt und musste bezahlen, was ich dann auch pflichtschuldigst getan habe.

Ich frage mich nun nur: Warum dauert das 15 Monate, bis man merkt, dass da noch eine (Klein)Rechnung offen ist. Das müsste die „Buchführung“ doch viel eher ausspucken.Oder ist die (falsche) Entscheidung des OLG so oft angefor5dert worden, dass man mit dem Nachhalten der Zahlungseingänge nicht nachgekommen ist? Da braucht man sich nicht zu wundern, dass die öffentlichen Haushalte so marode sind.

Also: Nicht nur bei der Post gehts nicht so schnell, sondern bei der Justiz (manchmal) auch nicht. Aber das ist ja letztlich nichts Neues.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert