Ja haben wir denn Sommer? Das Fahrverbot als Hauptstrafe – oder „Kehrtwende“.

© Marcito - Fotolia.com

© Marcito – Fotolia.com

Bisher waren die Pläne/Vorhaben/Vorschläge, das Fahrverbot nicht mehr nur als Nebenstrafe vorzusehen (§ 44 StGB), sondern auch als Hauptstrafe, m.E. auf „das Sommerloch“ beschränkt. Das war in vergangenen seligen Zeiten (?) des ehemaligen niedersächsischen Justizministers Busemann ein „Sommerlochfüller“, der immer mal wieder, wenn im Sommer nichts los war, aus der Mottenkiste geholt wurde. Allerdings hatten  sich vor einigen Jahren auch die damalige Justiministerien Brigitte Zypries und das Bundesrat schon mal daran versucht und sind gescheitert.

Nun haben sich – wenn man den Berichten aus der Tagespresse der letzten Tage – ich war unterwegs und kann das Thema daher erst jetzt aufgreifen – Glauben schenken darf (vgl. u.a. hier bei Welt-online„), die (zukünftigen [?]) Koalitionäre der „GroKO“ darauf verständigt, das Fahrverbot als Hauptstrafe einzuführen. In der schriftlich festgehaltenen Vereinbarung soll es nach Welt-online heißen: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.

Ah ha, „kein fühlbares Übel“, was heißt das? Also bei wem denn nun? Also, wenn es kommt, zunächst also wohl bei allen Straftätern, also z.B. bei Diebstahl, Beförderungserschleichung aber auch bei Steuerhinterziehung.  Aber, was heißt denn: „kein fühlbares Übel“. Also ist bei demjenigen, der „viel hat“ und den eine „Geldstrafe nicht juckt“ die Anordnung eines Fahrverbotes möglich/zulässig ebenso wie bei dem, der „nichts hat“ und den die Geldstrafe daher „nicht juckt“ auch. „Verschont“ bleibt der „Mittelstandsbauch? Den würde ja ggf. eine Geldstrafe treffen. Nun ja, und was ist mit denjenigen, die gar keine Fahrererlaubnis haben? Gegen die wird ein Fahrverbot dann ja auch nicht festgesetzt werden können – und wie ist es da mit der Gleichbehandlung? Und: Zu lesen ist auch immer davon, dass man möglichst früh kriminelle Karrieren stoppen wolle. Was bedeutet das? Das Fahrverbot nur oder vornehmlich bei potentiellen juegendlichen Intensivtätern, nur bis zu einem bestimmten Alter und wie erkenne ich den „Beginn einer kriminellen Karriere“?

Interessant dann auch die Reaktion der Polizei:

Zu dem 2008-er Vorhaben von Frau Zypries hieß es noch (vgl. hier bei Welt.de):

„Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte Zweifel an der abschreckenden Wirkung des Führerscheinsentzugs für allgemeine Kriminalität. „Fahrverbote als alleinige Hauptstrafen für Steuersünder oder gewaltbereite Volksverhetzer sind weder eine angemessene Bestrafung, noch taugen sie zur Abschreckung“, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Es ließe sich auch kaum polizeilich überwachen, das Entdeckungsrisiko sei aufgrund massiv ausgedünnter Verkehrspolizeien bei weitem nicht hoch genug.“

Jetzt äußert man sich anders (vgl. hier bei bei Welt-online):

„Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, findet, dass es „höchste Zeit“ wird, dass die Richter diese Sanktionsmöglichkeit bekommen, schließlich hätten sich solche Leute als „charakterlich ungeeignet“ für das Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.“

Das nennt man dann wohl „Kehrtwendung“. Oder – wie heißt es doch bei Bon Dylan: The Times – they are changing….

5 Gedanken zu „Ja haben wir denn Sommer? Das Fahrverbot als Hauptstrafe – oder „Kehrtwende“.

  1. Hamster

    Aber wird doch schon einiges durcheinander geworfen, zur Hauptsche in der Presse, aber auch in diesem Eintrag. Reden wir jetzt von Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
    Und wo da eine Kehrtwende bezüglich der Positionen zweier verschiedener Polizeigewerkschaften ist, sehe ich auch nicht wirklich.

  2. Detlef Burhoff

    Wo bitte wird etwas durcheinander geworfen. Es geht bei diesen Plänen um ein Fahrverbot und nicht um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Und über nichts anderes habe ich gepostet.
    Ich sehe eine Kehrtwende, aber das ist jedem selbst überlassen.

  3. T.H.,RiAG

    GdP und DPolG sind sich spinnefeind, die vertreten oftmals schon aus Prinzip unterschiedliche Auffassungen. Mir scheint die GdP die moderatere Variante zu sein, während gerade Herr Wendt immer wieder als Scharfmacher und/oder durch Unterbreitung/Unterstützung unsinniger Vorschläge auffällt. Kürzlich hat der Sonderstaatsanwälte bei Fußballspielen verlangt, da die Polizei ja immer die Verdächtigen, denen man nichts nachweisen kann, laufen lassen müsse. Leider hat er nicht dazu noch erläutert, weshalb alleine die Anwesenheit eines StA derartige Beweisprobleme lösen soll….

    Zum Thema Fahrverbot als Hauptstrafe: schon oft sind blöde Ideen in Koalitionsverträge hineingeschrieben und später dann in den Fachausschüssen wieder einkassiert worden. Hoffen wir, dass es diesmal auch so kommt. Die Idee ist doch zurecht schon viele Male als blödsinnig verworfen worden, und diejenigen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellen soll (zu was gibt es eigentlich unterschiedliche Tagessatzhöhen?), trifft man mit einem Fahrverbot erst recht nicht. Der stinkreiche Steuerbetrüger wird es sich auch leisten können, für einen oder zwei Monate einen Fahrer anzustellen oder sich ein Taxi zu rufen. Auch erscheint fraglich, ob sich ein Täter aus der Bestverdienerklientel so wirklich sanktioniert fühlt, wenn er anstatt mit dem Auto in der 1. Klasse ICE zum nächsten Meeting anreist. Obwohl, bei der Bahn geht ja so viel schief, dass deren Benutzung auch schon eine Strafe sein kann. Ich hab’s: BAHNZWANG statt Fahrverbot! 😉

  4. Hamster

    Bezüglich meines Vorwurfes des Durcheinanderwerfens gebe ich zu, dass der Autor selbst nichts durcheinanderwirft. Allerdings bezieht sich das Zitat der GdP eben auf den Führerscheinsentzug und nicht auf ein Fahrverbot, von dem im Rest des Textes die Rede ist.

  5. RA AR

    Zum Thema Wendt ein Auszug aus einem Interview mit dem Sportmoderator Hansi Küpper aus der aktuelle „11 Freunde“:

    Sie haben in einer Sport1-Sendung den Polizei-Gewerkschaftsführer Rainer Wendt offen für sein populistisches Verhalten angegriffen. Was hat ein Polizei-Sprecher davon, wenn er das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Polizei und Fans noch zusätzlich anheizt?

    Ganz einfach: Es hilft ihm, seine politischen Ziele durchzusetzen. Dabei hat sich Herr Wendt schon häufig selbst dabei enttarnt, dass er sich seine Argumente in diesen Diskussionen zum Teil selbst zurechtbastelt. Bestes Beispiel dafür war seine Reaktion nach dem Platzsturm der Hertha-Fans 2010 im Spiel gegen den 1. FC Nürnberg. Da plädierte er dafür, nun endlich die Stehplätze abzuschaffen – nach einem Vorfall im einzigen reinen Sitzplatzstadion der Republik.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert