Zigarettenrauch ins Gesicht ist Körperverletzung – dagegen Notwehr erlaubt.

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Nach meinem Urlaub habe ich in meinem Postkasten die LTO-Nachricht von LTO zu einem AG Erfurt-Urteil betreffend Passivrauchen gefunden bzw. zu dessen „Auswirkungen“.

Das AG Erfurt hat danach am 18. 09.2013 eine 25 Jahre alte Frau frei gesprochen, die bei einem Discobesuch im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte, nachdem dieser ihr provokant Zigarettenqualm ins Gesicht geblasen hatte. Dagegen habe sich die Frau zur Wehr setzen dürfen, alle Voraussetzungen der Notwehr seien erfüllt, urteilte der Strafrichter. Näheres hier bei LTO unter: Zigarettenrauch ins Gesicht pusten ist Körperverletzung

Ein Gedanke zu „Zigarettenrauch ins Gesicht ist Körperverletzung – dagegen Notwehr erlaubt.

  1. Feindbild Mann

    Man müsste nun die Position des Rauchers vertreten, was mir fernliegt, jedoch beschleicht mich das Gefühl, dass bei umgekehrter Geschlechterverteilung das Gericht auch prompt zur gegenteiligen Auffassung gelangt wäre.

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