Verärgert, oder: Es wäre „schädlich“, wenn das 2. KostRMoG noch später in Kraft getreten wäre

Ich lese die Beiträge von LTO ganz gerne und habe ja auch schon immer mal wieder darauf verlinkt. M.E. eine bunte Mischung von dem, was in der juristischen Welt passiert/interessiert, für jeden etwas dabei, breit gestreut, mal interessant, mal weniger interessant. Und bisher habe ich mich über einen Beitrag auch nie geärgert. Sicher hat man schon mal an der ein oder anderen Stelle gedacht: Na ja, das kann man auch anders sehen, aber wie gesagt: Breit gestreut.

Nun habe ich mich aber doch über einen Beitrag geärgert – schon etwas mehr -, und zwar über: „Unnötig schnelles Inkrafttreten von Gesetzen Die Suche nach dem geltenden Recht“, vom Kollegen Martin W. Huff. Der mokiert sich in seinem Beitrag über das in seinen Augen zu schnelle in Kraft Treten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz am 01.08.013 – nur wenige Tage nach seiner Verkündung am 29.07.2013 – und über den Umstand, dass man eine aktuelle Fassung des Gesetzes sucht, – kostenfrei – (noch) nicht findet und man, wer die aktuelle Fassung sucht/braucht, auf kostenpflichtige Angebote ausweichen muss. Die Hast, mit der die Novelle in Kraft getreten sei, sei exemplarisch für gesetzgeberischen Übereifer, der mehr schadet als nütze, findet Martin W. Huff.

Na ja, ob das so stimmt, weiß ich nicht. Sicherlich verwundert es schon, dass man online kostenfrei beim BMJ/bei Juris (sind also auch nicht immer so schnell) immer noch keine aktuelle Version des RVG – nur das interessiert mich 🙂 – findet (vgl. hier – Stand 09.08.2013). Das müsste doch möglich sein. Eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes!

Aber, lieber Herr Huff, und da beginnt mein Ärger – bezogen auf die Änderungen des RVG. Berechtigt der „Mangel“ zu:

„Aber die Vorgänge werfen ein Licht auf die Hektik, mit der Gesetze in Kraft treten. Es ist in Deutschland leider üblich geworden, dass dies bereits „am Tag nach der Verkündung“ geschieht. Erforderlich ist dies in den allermeisten Fällen überhaupt nicht. Viele Gesetze könnten auch einige Wochen oder Monate später wirksam werden, ohne dass dies irgendeinen Schaden verursachen würde.

Im Gegenteil: Eine gewisse Vorlaufzeit hat durchaus ihre Vorzüge. Die betroffenen Verkehrskreise können sich so auf die Novelle einstellen und erste Handreichungen erstellt werden – das beugt auch Fehlern bei der Anwendung der neuen Vorschriften vor. Dies betrifft nicht nur Rechtsanwälte, sondern oft auch Behörden und sonstige Institutionen. Der Gesetzgeber scheint dies aber nicht sehen zu wollen, denn die gegenüber dieser Vorgehensweise oftmals erhobene Kritik prallt wirkungslos an ihm ab.

Wäre es schädlich gewesen, wenn die Änderungen bei Gebühren und Honoraren erst am 15. August oder gar am 1. September 2013 in Kraft getreten wären? Gerade in der Urlaubszeit sicherlich nicht. Vielleicht war diese übermäßige Eil aber auch dem laufenden Wahlkampf geschuldet. „

M.E. mit Sicherheit: JA. Es wäre schädlich gewesen – für die Auswirkungen der RVG-Änderungen -, wenn „die Änderungen bei Gebühren und Honoraren erst am 15. August oder gar am 1. September 2013 in Kraft getreten wären„. Denn rund 160.000 Rechtsanwälte haben auf die linearen Erhöhungen ihrer Gebühren seit 1994 gewartet. Warum sollen sie (noch) bis zu einem Monat länger warten?

Nur, damit man im Internet eine aktuelle Online Version des BMJ findet? Wer das Gesetz jetzt schon anwenden will/muss – es findet bisher wegen der Übergangsregelung nur in wenigen Verfahren Anwendung -, der kann doch ganz gut mit den BT- und BR-Drucksachen leben und ggf. selbst lesen und rechnen. Das Internet ist doch kein „betreutes Wohnen“. Früher haben wir doch auch lange warten müssen bis die amtlichen Fassungen vorlagen und im „Schönfelder“ eingeordnet waren. Wo ist das Problem?

By the way: Andere haben es geschafft bzw. können es: Bei dejure steht das RVG in der aktuellen Fassung vom 23.07.2013. Chapeau und schönen Gruß nach Berlin ins BMJ oder nach Bonn zum Bundesamt für Justiz, davon kann man sich eine Scheibe abschneiden. Und: Finden kann man das ganz einfach über eine Suchmaschine. Das an die, die die aktuelle Version online suchen.

 

2 Gedanken zu „Verärgert, oder: Es wäre „schädlich“, wenn das 2. KostRMoG noch später in Kraft getreten wäre

  1. Daniel Liebig

    Auch bei buzer.de stand seit dem 1.8. die konsolidierte Fassung inkl. Synopse zur Verfügung. Das BMJ aktualisiert generell langsamer. Auf http://www.buzer.de/z.htm kann jederzeit überblickt werden, welche aktuellen Änderungen es gibt und über die dort einsehbaren Synopsen auch sehr leicht feststellen, ob der persönlich favorisierte Anbieter diese Änderungen bereits eingearbeitet hat. Wer das gelegentlich tut, erhält ein sehr gutes Bild über die Aktualisierungsgeschwindigkeit verschiedener Anbieter.

  2. Jochen Schneiders

    Für Software-Anbieter wie uns wäre natürlich etwas mehr Vorlauf wünschenswert. Wir haben zwar aufmerksam die Ankündigungen verfolgt und unsere Kunden über unseren eigenen Blog auf dem Laufenden gehalten. Trotzdem ist nach der Verkündung des Gesetzes einige Hektik bei uns und unseren Kunden entstanden.

    Wie schwierig es im allgemeinen ist, offizielle Informationen zu bekommen, brauche ich nicht erwähnen. Aber als Alternative gibt es ja Blogs wie diesen 🙂

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