Wo bleibt das neue RVG/2. KostRMoG? Nehmen Sie bitte den Füller zur Hand Herr Gauck…

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Nun ist es schon fast drei Wochen her, dass der Bundesrat abschließend über das 2. KostRMoG entschieden hat (vgl. Juch-Hu: Es ist vollbracht – RVG-Reform im Bundesrat durch) und bislang ist noch nichts im BGBl. veröffentlicht. Das muss aber in diesem Monat noch geschehen, weil sonst das Gesetz nicht zum 01.08.2013 in Kraft treten kann.

Man fragt sich, woran es liegt, dass der Bundespräsident noch nicht unterschrieben und damit den Weg für die Veröffentlichung im BGBl frei gemacht hat. Ich habe mich mal ein wenig umgehört und aus – gewöhnlich gut unterrichteten  Kreisen 🙂 – gehört/erfahren:

Der Bundespräsident ist/oder war bis vor kurzem  auf Reisen in Lettland. In diesen Fällen  unterschreibt der Bundesratspräsident. Konnte er aber nicht, weil das BMJ von der Reise nichts wusste und „der Bundespräsident“ unter das Gesetz geschrieben hat.

Ob die „verrückte Sache :-)“ stimmt, weiß ich nicht. Aber, falls er wieder zu Hause sein sollte, der liebe Herr Gauck: Nehmen Sie einfach Füller in die Hand nehmen und schnell unterschreiben.  Ca. 160.000 Rechtsanwälte würden es ihnen danken.

10 Gedanken zu „Wo bleibt das neue RVG/2. KostRMoG? Nehmen Sie bitte den Füller zur Hand Herr Gauck…

  1. Deutsche Liga für Mandantenrechte e.V.

    Und 80 Millionen Rechtsschutzsuchende würden sich freuen, wenn es noch ein Weilchen etwas billiger bleibt. Deshalb, lieber Herr Gauck, tun Sie, was Ihres Amtes ist, und prüfen Sie das Gesetz gründlich, bevor Sie es unterschreiben.

  2. Detlef Burhoff

    Dazu nur:
    1. Ich habe nicht dazu aufgerufen, dass Herr Gauck nicht sorgfältig prüfen soll.. Allerdings wüsste ich im Moment nicht, wo an den beiden Gesetzen Klippen sein sollten…
    2. „80 Millionen Rechtsschutzsuchende …“, die in den letzten 20 Jahren an der Einkommensentwicklung teilgenommen haben…
    3. Zu „Mandantenrechten“ gehören auch „Mandantenpflichten“….

  3. Deutsche Liga für Mandantenrechte e.V.

    Er soll es ja nur ein bisschen prüfen … eine Woche lang … nach den Sommerferien …

    Im Übrigen würde die Deutsche Liga für Mandantenrechte e.V. es begrüßen, wenn die Gemeinschaft der Rechtsschutzsuchenden in der öffentlichen Diskussion um die Anwaltsvergütungen nicht permanent für dumm verkauft würde (indem zB so getan wird, als nähmen wertabhängige Vergütungen nicht automatisch an der Preisentwicklung teil – natürlich abzüglich der Degression, aber das müsste man den Leuten eben erklären).

  4. Ö-Buff

    Also, Herr Burhoff, Ihre gut informierten Kreise: Man kann nur staunen!

    Und, liebe Liga, nicht nur Rechtsanwälte werden ihre sagenhaften Bezüge gehörig aufpolieren können (Achtung, Ironie).

    Es gibt auch andere Berufsgruppen, die in der Lethargie dieser Gesetzgebung seit Jahren gefangen waren und sind. Es wäre zu schön gewesen, einen Inflationsausgleich oder eine Kopplung an die Diäten der Abgeordneten in dem Gesetz zu finden.

    Ich kann Ihre Gedanken grundsätzlich nachvollziehen. Aber die Sicht ist -verständlicherweise- doch arg einseitig. Häufig sind gute Leistungen nämlich auch von angemessener Bezahlung abhängig.

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