Drogenplantage im Schrank

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In der letzten Zeit hat der „private Anbau“ von Cannabis/Marihuana die Rechtsprechung mit unterschiedlichen Fragestellungen beschäftigt (vgl. hier Die Marihuana-Outdoor-Plantage im Wald – wer hat Besitz? und Marihuana-Indoor-Plantage im Einfamilienhaus – ist der Gärtner Gehilfe?). Jetzt kommt ggf. eine neue Fragestellung hinzu. Nämlich die Drogenplantage im Schrank, worüber vor einigen Tagen in der Presse berichtet worden ist (vgl. u.a. hier bei Focus). Vielleicht hören wir dazu dann ja demnächst etwas aus Celle.

Was ist/war passiert? Die Polizei wird wegen eines häuslichen Gewaltdelikts in die Wohnung eines Mannes gerufen. Dort löst sich dann – wie und warum bleibt offen :-), die vordere Holzplatte eines Schrankes und gib damit den Blick frei auf ein ein selbst gebautes Terrarium zum Anbau von Cannabis sowie eine Zucht für berauschende Pilze. Die Pflanzen werdenbeschlagnahmt. Der 24-Jährige stellte sich einem freiwilligen Entzug. Und: Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtM-Gesetz eingeleitet.

Könnte man auch einordnen in der Rubrik: Pech gehabt, oder: Schlage nie deinen Mitbewohner, denn du weißt nicht, was sich im Schrank verbirgt. 🙂

 

 

5 Gedanken zu „Drogenplantage im Schrank

  1. Dr. Cornelius

    „Der 24-Jährige stellte sich einem freiwilligen Entzug.“ Wie das aussah, würde ich gerne mal genauer wissen. 🙂

  2. Hildegard Schuster

    Ich kenne Staatsanwälte, die auf sowas onanieren und anschließend Bücher veröffentlichen.

  3. n.n.

    zu dem thema gab es letztens eine schöne bauanleitung, nein, ich meine natürlich einen fachaufsatz. ich glaube, von horst wesemann in der strafo.

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