Da finde ich heute morgen in meinem Postfach – nicht in dem beruflich/privaten, sondern in dem, das zu meinem „Seesitz“ gehört, was schon verdächtig ist, – folgende Mail, zu der ich mir ein Posting nicht verkneifen kann: 🙂
„Sehr geehrter Kunde,
mit dem ausgeführtem Auftrag vom 07.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Summe von 257,00 Euro an Walbusch GmbH zu begleichen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung zu tragen.
Unser Anwalt-Büro wurden von Walbusch GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.
Diese ergeben sich nach folgender Abrechnung:
16,00 Euro (nach Nummer 1339 RGV)
37,00 Euro (Pauschale gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Einzelheiten der Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 18.06.2013.
Mit freundliche Grüßen Paula Schumacher Inkasso-Büro“.
Nun, normaler Weise lacht man ja über Mahnungen/Aufforderungen von einem Inkassobüro nicht (oder vielleicht doch?). Aber diese, liebe Frau Schumacher war dann doch zu blöd. Übersehen wir mal die sprachlichen Holprigkeiten, aber der Hinweis auf das RVG ist zu schön. Mal abgesehen davon, dass es keine Nr. 1339 (gemeint ist wohl) VV RVG gibt: In § 4 RVG ist das „Erfolgsunabhängige Vergütung“ geregelt :-). Und unabhängig vom Erfolg: Eine Vergütung wird es nicht geben.
Ich frage mich bei diesen Dingern immer: Fällt darauf den nun wirklich jemand rein und klickt die anhängende Datei -„mit dem ausgeführtem Auftrag vom 07.05.2013 “ – an? ich kann es mir wirklich nicht vorstellen. Oder?
Nachricht/Mahnung vom Inkassobüro – ich lache mich schlapp… via @burhoff http://t.co/fRnn01TqxS
Strafrecht Online: Nachricht/Mahnung vom Inkassobüro – ich lache mich schlapp…: Da finde ich heute morgen in m… http://t.co/2dJuBcZyny
Ja – leider- es fallen immer wieder Menschen darauf herein und klicken den Trojaner an.
Ich selbst sollte die gleiche Summe an die Firma Tschibo zahlen. Mein Gott soviel Kaffee….. Allerdings wundert es mich doch, dass die diversen Firmen nichts dagegen unternehmen !
Die meisten Menschen sind rechtlich völlig unbedarft und zittern schon, wenn sie in einem Schreiben etwas von „gerichtlich“, „Anwalt“, „Inkasso“ usw. lesen – darauf basiert der „Erfolg“ all dieser unseriösen Geschäftsmodelle.
Ob Firmen wie „TSCHIBO“ überhaupt wissen, dass ihr Firmenname für derartige Handlungen missbraucht wird?
War auch mehr eine rhetorische Frage :-). Was wollen Sie dagegen unternehmen ?
Um im zip-Anhang ein Virus
https://blog.burhoff.de/2013/06/nachricht-vom-inkassobuero-ich-lach-mich-schlapp/
Schön auch der Satz: „Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft“. Ich würde da schon ein wenig zittern 😉
„Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft“: http://t.co/Yd50YRrEcn
tue ich ja schon den ganzen Tag. Der schwarze Mann war aber noch nicht da 🙂
Ich hab diese Art von Schreiben schon mehrmals erhalten und anscheinend ist ein Trojaner in der angehängten ZIP-Datei. Es geht dem Versender wohl nicht nur darum, dass irgendwelche Ahnungslose erschreckt bezahlen, sondern auch um das Ausspionieren von persönlichen Informationen, wenn jemand vorsichtshalber den Anhang öffnet.
Lieber Kollege, bei war eine „Schuhfirma“, bei der ich für einen gleich hohen Betrag eingekauft haben soll.
Entscheidend ist aber, dass der Anhang der Mail Virus-verseucht war.
danke für den Hinweis, aber das war mir schon klar 🙂
https://blog.burhoff.de/2013/06/nachricht-vom-inkassobuero-ich-lach-mich-schlapp/
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben eine nicht überwiesene Rechnung bei der Firma Walbusch Gmbh & Co. AG vorliegen. Der Betrag konnte nicht von Ihrem Bankkonto gebucht werden. Es wurden alle Geldeingänge bis einschließlich 28.08.2013 berücksichtigt.
Der Betrag der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 177,09 Euro. Unsere Kanzlei wurde beauftragt die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 12,00 Euro in Rechnung gestellt und die Kosten unserer Tätigkeit von 13,92 Euro.
Falls Sie die Zahlung verweigern müssen Sie mit sehr erheblichen Kosten rechnen. Sie haben bis zum 31.08.2013 Zeit die Summe zu zahlen. Weitere Einzelheiten der Bestellung und die Kontodaten sehen Sie im angehängten Ordner.
Mit verbindlichen Grüßen
Carl Truchsess Anwaltskanalei
Dateianhang:
Ausgleich der stornierten Zahlung Ihrer Bestellung 29.08.2013 (91KB)
PS:eMail heute am 30.08.13 geschickt bekommen und mahnen ein Betrag aus Rechnung 29.08.2013 an. Schreiben im Text zu das Zahlungen bis zum 28.08.13 berücksichtigt sind aber Rechnung vom 29.08.13 ist.
Ist ja schon lustig, da ich auch von einer ,,Anwaltskanalei„ so eine Zahlungsaufforderung erhalten habe. Nur hieß der Anwalt bei mir John von Altenhaus.
Die haben wohl zu viele Seifenopern gesehen.
Ich hatte gestern noch eine Email von dem Münchner Rechtsanwaltsbüro Auer Witte Thiele im Postfach. Demnach bin ich im Zahlungsverzug, da ich angeblich Leistungen eines fragwürdigen Online Dienstleistungsportals in Anspruch genommen habe. Kurze Zeit hatte ich meine 9-jährige Tochter im Verdacht ;-), bis mir auffiel, dass die E-Mail an meine alte Adresse adressiert war, die ich bereits seit 10 Jahren nirgendwo mehr angebe. Außerdem sollte hierbei natürlich auch der Jugendschutz auf dem LapTop einspringen… Googelt man die Anwaltskanzlei, wird einem alles klar. Ich glaube allerdings auch, dass viele leider immer noch auf solche Schreiben reinfallen, zumal die Absender immer kreativer, sorgfältiger und professioneller werden.