Heute im Vermittlungsausschuss: 2. KostRMoG durch – Ende gut, alles gut? – RVG-Reform kommt?

Die erste (letzte?) Hürde ist genommen. Heute hat im Vermittlungsausschuss das 2. KostRMoG schon mal das Hindernis überwunden.

 In der dazu gerade eingegangen BR- Pressemitteilung 165 / 2013 heißt es.

 „Kompromiss zu Gerichtskosten gefunden

Bund und Länder haben sich heute auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.

Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Er greift damit ein Anliegen des Bundesrates auf, der am 7. Juni 2013 in seiner Anrufung gefordert hatte, den stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern. Die letzte lineare Anhebung der Gerichtsgebühren liegt fast 20 Jahre zurück.

In besonders arbeitsintensiven Bereichen – zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften – sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben bzw. neue eingeführt werden.

Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll bereits in wenigen Wochen in Kraft treten – voraussichtlich zum 1. August 2013.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, am 5. Juli 2013 im Bundesrat geschehen.“

Nun, dann schauen wir mal. Das sieht ganz gut aus. Der Bundestag wird den Änderungen m.E. zustimmen und dann geht es noch in den Bundesrat der am 05.07.2013 abschließend entscheidet.

 Inkrafttreten der Änderungen zum 01.08.2013 ist ambitioniert, aber machbar.Also Ende gut, alles gut?

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