Ich höre gerade von meinem Mittelsmann in Berlin :-), dass der Bundesrat soeben beschlossen hat, u.a. wegen des 2. KostRMoG den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bombe ist also geplatzt. Ich räume ein, dass ich damit zunächst nicht gerechnet hatte, in den letzten Tagen hatte sich aber die Anzeichen verstärkt, dass es so kommen wird.
Was das bedeutet, habe ich heute morgen bereits im Beitrag: „Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?“ ausgeführt,
- nämlich auf jeden Fall ein Inkrafttreten frühestens am 01.08.2013,
- weiteres Gefeilsche mit den Ländern, was im Grunde in der Beschlussvorlage 381/1/13 ja schon angekündigt ist.
Inzwischen muss man sich ernsthaft fragen: Kommen die Änderungen überhaupt noch in dieser Legislaturperiode. Dazu zitiere ich aus einem längeren Interview, das LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hat:
„Kostenrechtsmodernisierung: „Was wir jetzt nicht schaffen, wäre lange nicht mehr machbar“
LTO: Schwieriger könnte es werden, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzukriegen. Es hat den Bundestag passiert, ein Inkrafttreten zum 1. Juli war geplant. Voraussichtlich wird das Gesetz aber nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen, am Freitag verhandelt der Bundesrat. Begründung: Für die Länder sei das parallel behandelte Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts viel zu teuer. Sie haben sich auf dem Anwaltstag bereits optimistisch geäußert – aber glauben Sie wirklich, dass die Erhöhung der Vergütung von Anwälten und Notaren noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin ganz zuversichtlich, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Alle müssen sehen, dass alles, was wir jetzt nicht mehr schaffen, für eine längere Zeit nicht mehr machbar wäre. Auch eine wiederum schwarz-gelbe Bundesregierung würde das, wenn man einmal damit gescheitert ist, sicherlich nicht unbedingt als ersten Punkt wieder auf ihre Agenda nehmen. Ich halte den Beschluss des Bundestages für gut, er nimmt auch die Anliegen der Länder in den Blick.
LTO: Haben 15 von 16 Ländern Unrecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Justiz mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch zukünftig nicht kostendeckend wird arbeiten können? Sie halten die Erhöhung der Gerichtsgebühren für „mit Augenmaß“ erfolgt.
Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt nie eine volle Deckung der Kosten für die Justiz durch die Gerichtsgebühren. Es geht um den Kostendeckungsgrad. Auch dieser schwankt ja, auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Verfahren. Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen. Dann besteht eher die Gefahr, dass weniger Bürger zu Gericht gehen. Man muss das vorsichtig austarieren, das Paket beinhaltet ja viele Aspekte, die Anwaltschaft, die Notare, Einzelgebühren und Wertgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Es ist die Mühe wert, am Ende ein Ergebnis zu bekommen – und dieses Bestreben eint uns, das gilt auch für die Länder.“
Da ist dann jetzt die Frage erlaubt: Und nun Frau Ministerin? Was haben wir noch in der Tasche….?
Nachtrag um 17.15 Uhr: Hier die PM: Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden. Ist vornehm ausgedrückt: Man hätte auch schreiben können: Wir feilschen weiter…. 🙁
Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin? via @burhoff http://t.co/6GPMrI68jH
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Warum soll’s den Anwälten besser gehen als den Justizbediensteten?
Nullrunde für alle, heißt das Motto.
Nur mit dem Unterschied, dass die letzte lineare Anhebung der Anwaltsgebühren wohl aus 1994 datiert.
Zudem gibt es nicht bei allen Justizbediensteten eine Nullrunde, sondern nur bei den sog. „Spitzenbeamten“.
Und: Meinen Sie, dass eine „Neiddiskussion“ etwas bringt? Etwas Besseres kann sich die Politik doch gar nicht wünschen.
Zitat: „Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen“
Rückgang von Verfahren? Lebt Frau L.-S. auf dem selben Planeten wie ich?
Sie wissen ja, wie das mit den Statistiken ist. Sie hat wahrscheinlich eine andere als Sie 🙂
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Manche kriegen die Taschen nicht voll
ja, ja, der Porsche und Ferrari fahrende RA. Quatsch.
So gehen die Länder mit ihren Organen der Rechtspflege um:
http://t.co/KGVgoHM3bF
In der gleichen Sitzung Kroatiens (Stichwort Hypo Alpe Adria) Beitritt zur EU befürworten, aber im Hinblick auf die lange verschobene Gebührenerhöhung für Anwälte, die nach RVG abrechnen müssen, Bedenken in Bezug auf die Länderhaushalte zu kriegen, ist bezeichnend für die Politik in Deutschland. Wann wehren sich Anwälte mal wie die Mediziner in diesem Land?
Seien Sie froh, dass man nicht so charmant war und in der gleichen Sitzung die Abgeordnetendiäten erhöht hat. Die sind ja nun auch mal wieder dran 🙂
Das ist aber nur ein schwacher Trost. Leider ist „unser“ Staatssekretär im Bundesjustizministerium Dr. Max Stadler – Wahlkreis Passau – plötzlich und unerwartet verstorben. Er wollte ein akzeptables Angebot den Ländern unterbreiten, damit die notwendige RVG-Erhöhung kommt.
Es war auch nicht als Trost gemeint. Das Feilschen wird weiter gehen. Das Unverständliche: Die Änderungen im RVG sind ja gar nicht der Streitpunkt, man hat eben nur das 2. KostRMoG und die die Änderungen bei BerH und PKH miteinander verknüpft.
Im Plenarprotokoll des dt. Bundesrates, 910. Sitzung, 7.6.2013, heißt es unter 310 B schlank, die Mehrheit stimmt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG. Wer wie abgestimmt hat, enthält das Protokoll nicht. Frau Justizministerin Prof. Dr. Kolb spricht von den Landeshaushalten der Länder, die es zu schützen gilt und „bewußt“ davon, daß die Gebühren der Anwälte seit Jahren „nicht linear“ erhöht worden seien. Sie sollte lieber mal darüber sprechen, dass sie gar nicht erhöht wurden. Aber anscheinend nehmen die Anwälte das so einfach hin.
Hallo, stimmt m.E. nicht ganz. Denn die Änderungen durch das RVG 2004 haben in Straf- und Bußgeldverfahren strukturelle Erhöhungen gebracht. Linear sind die Gebühren, da haben Sie Recht, seit 1994 nicht mehr erhöht worden. Man darf gespannt sein, was am 27.06.2013 im VA passiert.
Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff, Sie genießen meine volle Wertschätzung, aber wer die Veränderungen in straf- und bußgeldrechtlichen Sachen durch das RVG 2004 erwähnt, sollte auch die Abschaffung der Beweisgeühr im Zivilrecht nicht vergessen, auch wenn es sich hier um einen strafrechtlichen Blog handelt. Nichts für ungut!
Sie werden verstehen, dass mir die Straf- und Bußgeldrechtler besonders am Herzen liegen :-).
Sehr geehrte Herren,
sind Sie wirklich so bedauernswert?
Hochachtungsvoll,
Frau Nicht Juristin
Aus meiner Sicht haben Personen mit einer Tätigkeit beim Staat nur einen Rechtsanspruch auf die medizinische Versorgung durch den Stabsarzt beim Bund und im BWK, d.h. rapide Kostendämpfung für die Staatskasse bis zur Ohnmacht ohne Privatversorgung!
Ach, ja, ganz vergessen, die Studiengebühren dieser staatlichen Universitäten ohne nenneswerte Würdigung im internationalen Ranking, weil ohne Studiengebühren auf Kosten der Seuerzahler und Aussiedlerkinder mit Gewalt gegen Frauen (vgl. Tucge)
Und was haben die Kommentare mit dem zwei Jahre alten Posting zu tun? – Nichts
Auflösung später, privat, Datenschutz, Kommentare, §826 BGB, online Suche, Random:
Mmh, „abwarten und Tee trinken oder Papier ist geduldig“, sagten doch diese Sprücheklopfer.
Hallo, weitere unverständliche Kommentare dieser Art werde ich nicht mehr frei schalten.