Schon wieder NSU-Verfahren: Das Kreuz muss weg – die nächste Baustelle?

Der Kollege Siebers hatte schon heute Morgen unter Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz die Frage des Kreuzes im NSU-Gerichtssaal thematisiert. Die Diskussion ist wohl angestoßen worden durch ein Interview eines türkischen Parlamentariers, der als Zuschauer am Montag im Gerichtssaal war. Darüber berichtet LTO ausführlich hier.

„Streit um Holzkreuz im NSU-Gerichtssaal

Türkischer Politiker fühlt sich „bedroht“

Nach dem Ärger um die Platzvergabe und der Verzögerung wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidiger, macht nun ein Kreuz im Gerichtssaal des NSU-Prozesses Schlagzeilen. Ein türkischer Parlamentarier forderte am Dienstag, das christliche Symbol aus dem Saal des OLG München zu entfernen.

Der türkische Parlamentsabgeordnete Mahmut Tanal stört sich daran, dass im Gerichtssaal 101 des Oberlandesgerichts (OLG) München ein Kreuz aufgehängt ist. Der Politiker war als Mitglied einer türkischen Parlamentarierdelegation zum Prozessauftakt in München gereist. Der Bildzeitung sagte er, dass er in dem christlichen Symbol einen Verstoß gegen die Prinzipien des säkularen Rechtsstaates und eine „Bedrohung für alle Nichtchristen“ sehe, die am Prozess beteiligt sind. Das Kreuz müsse deshalb sofort verschwinden.

Der Verfassungsrechtler Thomas Traub denkt nicht, dass der 52-jährige Politiker mit seiner Forderung Erfolg haben wird. Grundsätzlich sei es dem Gericht erlaubt, Kruzifixe in den Sälen aufzuhängen. Bereits 1973 habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwar entschieden, dass ein Kreuz im Gerichtssaal abgehängt werden muss, wenn ein Prozessbeteiligter dies aus religiösen Gründen verlangt (Beschl. v. 17.07.1973, Az. 1 BvR 308/69). Dieser Grundsatz gelte aber „unmittelbar nur für Prozessbeteiligte und nicht für Zuschauer“, so Traub.

Zuschauer können sich nicht gegen Kreuz wehren

„Man darf nicht verpflichtet werden, einen Rechtsstreit unter dem Kreuz zu führen und damit einem Staat als Richter gegenüberzustehen, der sich mit der christlichen Religion identifiziert“, sagte Traub. In die Grundrechte der Zuschauer werde durch das christliche Symbol im Saal aber nicht eingegriffen. Etwas anderes könne hingegen für die Nebenkläger und die Angeklagten gelten. Sie könnten das Kreuz „unter Berufung auf ihre religiöse und weltanschauliche Überzeugung“ entfernen lassen.

In dem Prozess vor dem OLG München muss sich Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verantworten. Sie soll gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für eine Mordserie verantwortlich sein, der zwischen den Jahren 2000 und 2006 hauptsächlich türkischstämmige Mitbürger zum Opfer fielen. Neben Zschäpe stehen noch vier mutmaßliche Helfer in München vor Gericht.

Im Vorfeld hatte es Streit um die Vergabe der Presseplätze und die Leibesvisitation der Verteidiger gegeben. Der Prozess wird wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidiger erst am 14. Mai fortgesetzt.“

Nun ja: Unabhängig von der allgemeinen Frage der Zulässigkeit eines Kreuzes im Gerichtssaal – haben wir hier die nächste Baustelle?

Was mich stört: Die Formulierung: „Das Kreuz müsse deshalb sofort verschwinden.„, wenn sie denn so von dem türkischen Parlamentsabgeordneten gekommen ist.

6 Gedanken zu „Schon wieder NSU-Verfahren: Das Kreuz muss weg – die nächste Baustelle?

  1. Michael

    In der Sache wird eins deutlich. Es geht immer weniger um die angeklagten Taten. Heute ist es der Anzug der Angeklagten. Morgen das Kreuz im Gerichtssaal. Ich würde gerne mehr über die Tätigkeit der Behörden in dem ganzen Verfahren sprechen. Die Verfehlungen der Behörden gehen in dem ganzen unter.

  2. meine5cent

    Eine neue Sau wird durchs Dorf getrieben. Abgesehen davon, dass keine Anwesenheitspflicht für Nebenkläger besteht, sich offenbar auch weder ein Nebenkläger noch die sehr bemühte Frau John irgendetwas beanstandet hat, hat sich bislang auch keiner an der Nebenklägerin gestört, die mit Kopftuch erschien….Mal sehen, was das für einen Bohei gäbe, wenn der Vorsitzende konsequent alle religiösen Symbole (Kreuz und auch Kopftücher) verbannen würde.

  3. meine5cent

    Haben Sie denn schon geplant, in Ihr Handbuch für die Hauptverhandlung demnächst die Kapitel:
    – Anträge zur Raumtemperatur
    – Anträge zu religiösen Symbolen
    – die Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag gegen sitzungspolizeiliche Verfügungen

    aufzunehmen?

  4. Nicolas Heym

    Man sollte dieser Frage einmal grundsätzlich und unabhängig von gegenwärtigen Prozessen nachgehen. Verfahrensbeteiligte könnten aus Sorge um die Objektivität des Gerichts davon absehen, eine Entfernung von Glaubensbekenntnissen zu verlangen, obwohl sie das Recht dazu hätten, und zwar aus der Denkfigur heraus, dass das Gericht möglicherweise selbst dem jeweiligen Glauben angehört und ihn als Quelle für ethisches Handeln und Moral erachtet (sonst hätte das Gericht die Symbole eventuell gar nicht aufgestellt). Somit entstünden beim Verfahrensbeteiligten ernsthafte Bedenken, schon durch die Ablehnung religiöser Symbole als ethisch und moralisch ungefestigt zu gelten. Um diese angenommenen (oder tatsächlichen) Nachteile zu vermeiden, könnte sich der Verfahrensbeteiligte gedrängt sehen, auf seine Rechte zu verzichten. Zu Vertrauen in die Neutralität des Gerichts führt ein derartig vermeidbarer Konflikt in dieser Konstellation eher nicht.

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