NSU-Verfahren: Stand nach dem 4. HV-Tag – was ist erledigt, was ist noch offen?

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Heute war in München ja Ruhe, daher kein „StA-Bashing“ oder „Verteidiger-Bashing, sondern eine kurze Bestandsaufnahme, wie weit man eigentlich an den ersten vier Tagen gekommen ist (dazu auch hier bei LTO).

Also: Ein wichtiger Schritt ist mit der Verlseung der Anklage getan; dafür braucht(e) man in anderen „Großverfahren“ schon mal mehr als nur vier Hauptverhandlungstage. Die Eröffnungsanträge, die in jedem Großverfahren kommen, teilweise – wie die Besetzungsrüge – auch kommen müssen, sind/waren. da.

Und das Gericht hat gestern einen Teil der Anträge dann auch beschieden:

  • Eine Abtrennung des Verfahrensteils um den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird es nicht geben.
  • Auch den Antrag auf Tonaufnahmen und ein wörtliches Protokoll lehnte das Gericht ab.
  • Den Antrag nach einer festen Reihenfolge für Redebeiträge lehnten die Richter ebenfalls ab.
  • Auch zur Akteneinsicht erging wohl eine Ablehnung, für einige der Fragen nach Akten sei nicht das OLG München, zuständig, sondern die Bundesanwaltschaft.

Ein paar Anträge sind noch offen, aber es wird klar: Nach den zweiwöchigen Pfingstferien in Bayern will das Gericht beim nächsten Verhandlungstag am 04.06.2013 zur Sache kommen. Das heißt zunächst: Zu den Aussagen der Angeklagten.

Reihum fragte der Vorsitzende, ob die Angeklagten Angaben machen wollen. Zschäpes Verteidiger verneinten. André E. schüttelte nur stumm den Kopf. Ralf Wohllebens Verteidigerin verneinte, kündigte aber an, sie wolle eine Erklärung im Namen ihres Mandanten abgeben.

Gefunden habe ich dann noch

Und nun kehrt „Pfingstruhe“ ein und dem ein oder anderen kommt vielleicht über Pfingsten die Erleuchtung.

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