Es kommt auf die Sekunde an – nicht nur bei einer schönen Frau….

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„Es kommt auf die Sekunde an bei einer schönen Frau“, so hat es Joopie Heesters am 23.09.1942 zum ersten Mal in der Premiere der Operette „Hochzeitsnacht im Paradies“ gesungen. Den Schlager sollte man sich auch als Rechtsanwalt/Verteidiger merken und ihn abwandeln in: „Es kommt auf die Sekunde an, nicht nur bei einer schönen Frau – sondern auch bei der Rechtsmitteleinlegung.“

Denn das OLG Koblenz hat im OLG Koblenz, Beschl. v. 15.04.2013 – 12 U 1437/12 – entschieden: Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts (in einem Zivilprozess) nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0:00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt. Das gilt auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23:59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0:00 Uhr das Gericht erreicht hat. Auch dann ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich sei dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts. Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten werde, sei die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig.

Es hatt dann auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hatte keinen Erfolg. Das OLG weist darauf hin, dass ein Rechtsanwalt zwar die ihm eingeräumte Frist im Zivilprozess voll ausschöpfen darf. Für den Fall einer sehr späten Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes müsse er aber sicherstellen, dass dieser auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingehe. Der Rechtsanwalt hätte also so früh mit der Übermittlung des Faxes beginnen müssen, dass unter normalen Umständen noch mit dem vollständigen Eingang der Berufungsbegründung bis 23:59 und 59 Sekunden hätte gerechnet werden müssen. Davon könne bei einem Start der Übermittlung erst kurz vor Mitternacht aber nicht ausgegangen werden.

Also: Es kommt auf die Sekunde an….

4 Gedanken zu „Es kommt auf die Sekunde an – nicht nur bei einer schönen Frau….

  1. SoWhy

    Bei solchen Fällen wundert man sich wirklich, wie manche Anwälte zwei Staatsexamina bestanden haben, wenn sie nicht in der Lage sind, Dinge rechtzeitig zu erledigen

  2. Detlef Burhoff

    „Schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort.“ Nach der ersten eigenen Fristversäumung und der Meldung an die Allianz-Versicherung werden sie das anders sehen 🙂 🙂

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