Da ist der Beschluss des BVerfG zur Sitzplatzvergabe im NSU-Verfahren: Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah erfolgreich

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Der Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah beim BVerfG betreffend die Platzvergabe im NSU-Verfahren war erfolgreich (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v.- 12.04.2013 – 1 BvR 990/13, 1 BvR 1002/13, 1 BvR 1007/13 u. 1 BvR 1010/13).

Dazu bei LTO:

„Eilantrag türkischer Sabah erfolgreich

Das OLG München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Dies entschied das BVerfG am Freitag. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah Erfolg.

Die die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, ließ das BVerfG offen. Aus Sicht der Richter wäre es möglich, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibe dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, stattdessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten (Beschl. v. 12.04.2013, 1 BvR 990/13, 1 BvR 1002/13, 1 BvR 1007/13 u. 1 BvR 1010/13).

Der NSU-Prozess soll am kommenden Mittwoch in München beginnen. Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen – obwohl acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln haben.

Das OLG München hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.“

4 Gedanken zu „Da ist der Beschluss des BVerfG zur Sitzplatzvergabe im NSU-Verfahren: Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah erfolgreich

  1. Detlef Burhoff

    Muss ja auch nicht immer überraschend sein, was vom BVerfG. Konsequent sollte es aber schon sein. Und mit der Entscheidung – da gebe ich Ihnen Rechjt – war zu rechnen

  2. schneidermeister

    Überraschend und nicht nachvollziehbar.
    Das BVerfG schlägt explizit vor, ein Zusatzkontingent zu eröffnen oder Medienvertreter, die bereits einen Platz haben (die letzten 3 Windhunde?) rauszuwerfen (Rn 26). Letzteres soll dann weniger schwer wiegen. Wieso das Teilnahmerecht des einen hinter dem des anderen Medienvertreters zurückstehen muss, bleibt schleierhaft.

    Das BVerfG stellt mehrfach auf „ausländische Medien“ ab, die vielleicht nicht so vertraut seien mit Gepflogenheiten bei der Platzvergabe, andererseits aber ein besonderes Interesse am Prozess haben. Sabah hat eine Redaktion in Deutschland. Wenn das Interesse so groß ist und schon seit Monaten über die Größe des Saals diskutiert wird: wieso erkundigt man sich dann nicht?
    Die Behauptung Sabahs, sie werde von einem Fünftel der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland gelesen (BVerfG Rdnr 3), stimmt mit den Angaben auf der Sabah-Homepage (Mediadaten) nicht überein, wonach bei 2,7 Mio. Türken in Deutschland gerade mal 60.000 Leser vorhanden seien. Das macht keine 20, sondern gerade mal 2,2 % aus.
    Man mag die Entscheidung des Senatvorsitzenden für undiplomatisch halten. Dass der Antrag einer Zeitung durchgehen würde, die sich nach Eingang einer Email erst einmal 26 Stunden Zeit lässt, bis sie überhaupt einen Akkreditierungsantrag stellt, hätte ich aber nicht erwartet.

  3. Hürriyet

    Es werden jetzt 3 zusätzliche Stühle in den Saal gestellt. Der Revisionsgrund Öffentlichkeit ist tot. Damit ist eine Verurteilung – das, was wir wollen – erheblich näher gerückt.

    Man könnte meinen, der Vorsitzende des OLG hat einen Verwandten bei der türkischen Presse…

    Muss mich mal umhören.

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