„Schlechtes Wetter“ für Kachelmann – es gibt kein Geld zurück.

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Im Oktober hatten wir über das Zivilverfahren Kachelmann gegen seinen ersten Verteidiger Birkenstock berichtet, in dem es um eine Gebührenrückforderung von Kachelmann ging. Kachelmann wollte rund 37.500 € Honorar zurück haben, die Birkenstock über die vereinbarten 250.000 € hinaus zu viel an Honorar erhalten haben soll (vgl. hier und weiter bei LTO).

Nun wird gemeldet (u.a. hier bei Focus-online), dass Kachelmann das Verfahren beim LG Köln verloren hat. Seine Klage ist abgewiesen worden.

Auf die Widerklage von Birkenstock hin, kann der nun noch mit weiteren 14.865 € Nachzahlung rechnen.

Aber das sind doch noch immer nicht die 441.000 €, die mal im Gespräch waren (vgl. hier bei LTO). Was ist daraus denn geworden?

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