RiBGH Thomas Fischer und der BGH – gütliche Einigung?

 

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LTO weist gerade in seiner Presseschau auf einen Beitrag in der heutigen SZ hin. Da heißt es:

“ Thomas Fischer und der BGH: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) gibt einen Überblick über die aktuellen Klagen von BGH-Richter Thomas Fischer. Am Verwaltungsgericht Karlsruhe hat er zweimal gegen schlechte dienstliche Bewertungen des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf geklagt. Fischer bewirbt sich schon länger um die Vorsitzendenstelle am 2. und nun auch am 4. BGH-Strafsenat. Außerdem hat er Tolksdorf am Richterdienstgericht verklagt, weil jener sich interne Unterlagen des 2. Strafsenats angesehen habe. Jüngst sei das Bundesjustizministerium mit dem Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert, so die SZ.“

Frage für mich: Wie will man sich in der Sache denn gütlich einigen: Halbe Stelle/halbes Honorar :-), oder was sonst?

8 Gedanken zu „RiBGH Thomas Fischer und der BGH – gütliche Einigung?

  1. Aze

    Wie wärs damit, dass Tolksdorf Fischer einfach die Stelle gibt, für die er geeginet und prädestiniert war und dafür Fischer seine Klagen alle zurück nimmt?

  2. Ich

    „Fiat iustitia et pereat mundus“ als Qualifikationsnachweis für einen BGH-Senatsvorsitzenden? Da sei der Himmel vor.

  3. Pascal

    Der Öttinger wird Botschafter am Heiligen Stuhl, dafür wird der Fischer in die EU weggelobt – so macht man das doch seit immer schon 😉

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