Die etwas ungewöhnliche „Haftverschonung“ – die eigene Todeserklärung

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Die Presse (vgl. hier) berichtet heute über einen Verurteilten, der sich vor einigen Jahren auf sicherlich ungewöhnliche, nicht alltägliche Art „Haftverschonung“ vor einer ihm drohenden dreijährigen Haftstrafe verschafft hat. Er hat sich selbst für tot erklärt und den Totenschein durch einen nicht existenten Arzt unterschreiben lassen. Die darauf beruhende (falsche) Sterbeurkunde hat er dann im Revisionsverfahren beim BGH eingereicht, der das Verfahren eingestellt hat.

Der Mann steht jetzt in Aachen erneut vor Gericht, aber nicht wegen der Geschichte, sondern wegen Betruges und Urkundenfälschung – er bleibt als „bei der Sache“. Und zwar u.a. deswegen: Er soll sich noch einmal für tot erklärt und für eine nicht existierende Ehefrau bei der Berufsgenossenschaft Hinterbliebenenrente bezogen haben – insgesamt rund 80.000 Euro.

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