Die englische Woche im Fußball demnächst beim OLG Düsseldorf, oder: Musste Sidney Sam zur HV Kommen?

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Vermutlich wird sich demnächst das OLG Düsseldorf mit der Frage beschäftigen, ob ein Trainingslager zwischen zwei Spielen in einer englischen Woche der Fußball-Bundesliga ein Grund, einen Verhandlungstermin beim (Amts)Gericht nicht wahrzunehmen. Um die Frage ging es nämlich beim AG Düsseldorf. Dort war das Verfahren gegen den Fußballprofi Sidney Sam anhängig. Gegen den war ein Bußgeldbescheid – wohl wegen Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG – erlassen worden mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot (vgl. u.a. hier).

Nach Einspruch war dreimal die Hauptverhandlung anberaumt worden, dreimal war der Termin verlegt worden. Nun hat es dem AG Düsseldorf gereicht. Die vierte Hauptverhandlung  wurde nicht mehr verlegt. Das war beantragt worden mit der Begründung, der Betroffene könne wegen der anstehenden Vorbereitung auf die Heimpartie gegen Greuther Fürth, bei der er nach Auffassung seines Clubs nicht fehlen durfte, nicht kommen. Die Amtsrichterin hat – so die Pressemeldung – dagegen gehalten, es sei Sam wie jedem anderen Berufstätigen zumutbar, sich auf einen Verhandlungstermin einzustellen und wie in diesem Fall das Mannschaftshotel dafür zu verlassen.

Also: Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG. Die Sache wird sicherlich in die Rechtsbeschwerde gehen und das OLG Düsseldorf beschäftigen. Ohne Kenntnis der Akten wird man die Frage kaum abschließend beurteilen können. Auf der anderen Seite: Wie ist es/war es mit einer Terminsabstimmung?

Ach so: Bayer Leverkusen – da spielt Sidney Sam – hat gegen Greuther Fürth 2 : 0 gewonnen (vgl. hier).

 

3 Gedanken zu „Die englische Woche im Fußball demnächst beim OLG Düsseldorf, oder: Musste Sidney Sam zur HV Kommen?

  1. Andreas Schaffner via Facebook

    spannender erscheint, daß er wohl offensichtlich ohne Anwalt sich in das Abenteuer begeben wollte.In der Regel ist es doch bei solchen Terminen besser einen Anwalt mit Entbindungsantrag hinzuschicken. Schon um weiteren Interessierten nicht noch das „Vorführen“ im Verhandlungstermin zu ermöglichen.

  2. Der Poltergeist

    Rudi Völler hat über die Sache gesagt, dass man Sam einen „gescheiten Verteidiger“ organisiert hätte, wenn er die Problematik der Vereinsführung mitgeteilt hätte.

    Dies lässt durchaus den Schluss zu, dass Sam unverteidigt war.

    Stellt man ansonsten die Teilnahme eines Fußballprofis über die Pflicht zur Anwesenheit in der HV, könnte man gegen Fußballprofis nur in den 4 Wochen nach Saisonschluss verhandeln.

    Ob Sam einen Antrag vom persönlichen Erscheinen gestellt hat, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.

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