Sonntagswitz: Heute sind mal wieder die Juristen dran…

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Nach längerer Zeit mal wieder ein paar Juristenwitze

Ein Anwalt hat mit seiner Kanzlei Anlaufschwierigkeiten und beschwört daher den Teufel.
Der kommt auch prompt, und sagt: „Diese Woche haben wir ein Sonderangebot. Du bekommst perfekte Gesundheit, gewinnst jeden Prozess, bist für Frauen unwiderstehlich, dein Tennis-Aufschlag ist nicht zu erwischen, jeden Morgen weißt du die Aktienkurse vom nächsten Tag, und Dein Mundgeruch ist weg. Dafür bekomme ich sofort Deine Frau und Deine Kinder, und die werden auf ewig in der Hölle schmoren. Na, was sagst Du?“
Der Anwalt stutzt, seine Augen verengen sich zu schmalen Schlitzen, er zieht scharf die Luft ein – dann sagt er: „Moment mal. Irgendwo muss doch da ein Haken sein…“

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„Schau mal einer an, auf diese Stunde habe ich zwanzig Jahre gewartet!“ sagt der Verkehrsrichter zu seinem früheren Lehrer.
„Jetzt setzen Sie sich mal dort drüben hin und dann schreiben sie hundertmal: „Ich soll nicht über eine rote Ampel fahren!“

P.S.: Wenn es nur immer so einfach wäre :-).

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Und nach dem vom Kollegen Siebers selbst als etwas makaber bezeichneten Samstagswitz, darf es auch etwas „schärfer“ sein, – nicht, dass ich auch hier als „Nestbeschmutzer“ angesehen werden 🙂 😉

Eine Frau und ihr kleines Mädchen besuchen das Grab der Grossmutter. Auf dem Weg vom Grab zurück zum Auto fragt das Mädchen plötzlich: „Mama, darf man denn zwei Personen im gleichen Grab begraben?“
„Nein, das darf man nicht“, antwortete die Mutter, „wie kommst du denn auf die Idee?“
Darauf das Mädchen: „Auf dem Grabstein dort steht: Hier liegt ein Anwalt und ehrlicher Mann.“

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Was ist, wenn 10 Juristen bis zum Hals im Sand stecken? Dann hat der Sand nicht gereicht.

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P.S. Zum Teil hier „geklaut“:


 

Ein Gedanke zu „Sonntagswitz: Heute sind mal wieder die Juristen dran…

  1. Dr. Marc Mewes

    Da kann ich auch einen beisteuern:

    Zwei Männer kommen zum Rabbi, damit er ein Streit schlichte. Er hört sich die Geschichte des ersten Mannes an und als dieser fertig ist, sagt er: „Du hast Recht!“. Daraufhin protestiert der zweite: „Moment, hör Dir erst mal meine Geschichte an!“. Er erzählt dem Rabbi seine Version, worauf dieser sagt „Du hast Recht!“. Die Frau des Rabbis schimpft: „Nun warte mal, es können doch nicht beide Recht haben!“. Daraufhin entgegnet der Rabbi: „Weißt Du was? Du hast auch Recht!“

    Das Beispiel entstammt Luhmann, The Third Question: The Creative Use of Paradoxes in Law and Legal History, in: Journal of Law and Society 15 (1988), S. 153 – 165.
    Quelle: Jochen Koubek,Vernetzung als kulturelles Paradigma, 2003, S. 177 f.
    Die Rechtssoziologie behandelt die Problematik unter dem Stichwort Paradoxien, so. z.B. Röhl/Röhl, Allg. Rechtslehre, 3. Aufl., bei § 12
    s. auch
    Teubner,Paradoxien der Netzwerke in der Sicht der Rechtssoziologie und der Rechtsdogmatik. In: Michael Bäuerle u.a. (Hrsg.), Haben wir wirklich Recht? Zum Verhältnis von Recht und Wirklichkeit, Nomos, Baden-Baden 2004, 9-31
    ders., Der Umgang mit Rechtsparadoxien: Derrida, Luhmann, Wiethölter. In: Christian Joerges und Gunther Teubner (Hrsg.), Rechtsverfassungsrecht: Recht-Fertigungen zwischen Sozialtheorie und Privatrechtsdogmatik. Nomos, Baden-Baden 2003, 25-45.
    siehe auch Judith Schacherreiter, Das Franchise – Paradox, Diss, 2006 Mohr (Siebeck)). Sie begreift das Franchise als Paradoxon, weil dort Hierarchie und Heterarchie, Einheit und Vielfalt, Selbständigkeit und Abhängigkeit aufzufinden sind, die von der Rechtsordnung grundsätzlich unterschiedlichen Regulationsstrukturen zugewiesen werden.
    Dem „Paradoxon von individueller Freiheit und öffentlicher Sicherheit“ widmet sich Dirk Heckmann in Juristische Grundlagenforschung, hrsg. von Robert Alexy, 2005

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