Die Rückkehr der alten Kfz-Kennzeichen…..

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Die Rückkehr der alten Kennzeichen steht ggf. bevor. Denn der Bundesrat hat am 21.09.2012 eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung akzeptiert.

Der Bundesrat hat damit den Plänen der Bundesregierung, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen,  zugestimmt. Damit haben Städte und Gemeinden künftig deutlich mehr Auswahl bei ihren Zulassungskürzeln. Den weitergehenden Plänen der Bundesregierung, auch völlig neue Nummernschilder zuzulassen und damit die Zulassungsstellen ihre Ortskürzel praktisch frei wählen zu lassen, erteilte der Bundesrat allerdings eine Absage. Diese Regelung führe zu einer unübersichtlichen Vielzahl neuer zusätzlicher Kennzeichen und sei daher abzulehnen.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt. Das hätte dann zur Folge, dass hier im Münsterland so schöne Kennzeichen wie „BF“ für „Burgsteinfurt“ wieder erscheinen würde. Übersetzt hat man das früher mit „Bauer fährt“.

Material zu dieser Frage:

  • Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums des Innern: BR-Drs. 371/12 (PDF)

Quelle: PM des Bundesrates Nr. 141 v. 21.09.2012

3 Gedanken zu „Die Rückkehr der alten Kfz-Kennzeichen…..

  1. Tom

    „Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die geänderte Verordnung in Kraft setzt.“

    Für die Entscheidung hat der Minister durch seinen Entwurf den Ermessenspielraum auf Null reduziert. Das jetzt vom Bundesrat getragene Modell wurde im Entwurf wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ausdrücklich verworfen (S. 31 f.)

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