Bewährungsstrafe für Opa – Banküberfall für kranke Enkelin

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Die Tagespresse (vgl. u.a. hier) berichtete in den letzten Tagen über die Verurteilung eines 60-jährigen wegen eines versuchten Banküberfalls. Bei dem Täter handelte es sich um einen 60-jährigen Großvater hatte, der in Ostwestfalen eine Bank überfallen hatte, um seiner schwer kranken Enkelin mit der Beute zu helfen. Die war nämlich war mit einem Herzfehler zur Welt gekommen und schon mehrmals operiert worden. Die Krankenkasse zahlte inzwischen nicht mehr für die Therapien.

Der Großvater ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Begründung des LG Bielefeld: Zwar schwere räuberische Erpressung, aber Versuch und ehrenwertes Motiv.

Ein Gedanke zu „Bewährungsstrafe für Opa – Banküberfall für kranke Enkelin

  1. Keller

    Leider liest man in dem verlinkten Artikel nichts näheres über das Schicksal der Bankangestellten, die sich immerhin einer scharfen Waffen gegenüber sah und von dem „ehrendwerten Motiv“ des Täters doch wohl auch nichts wusste. Ist sie als Zeugin vernommen worden? Wie geht es ihr heute? Nicht selten leiden Überfallopfer anschließend an psychischen Störungen.

    Auch das „ehrenwerte Motiv“ würde ich gern hinterfragt sehen. Es mag sein, dass die Krankenkasse eine Therapie nicht zahlt. Oft hat sie dafür aber gute Gründe (z. B. dass die betreffende Therapie medizinisch nicht anerkannt ist usw.).

    Ohne diese (und weitere) zusätzlichen Informationen wird man die Strafzumessung kaum beurteilen können. Mir scheint es aber auf den ersten Blick nicht völlig unwahrscheinlich, dass sich hier eine eine Strafkammer und die StA mit einer rührseligen Geschichte haben einseifen lassen. Man sollte – gerade im Vergleich zum Strafmaß bei anderen Banküberfällen – nicht vergessen, dass hinter solchen Taten sehr oft ein großes Maß an menschlicher Verzweiflung steckt: Aber „kranke Enkelin“ zieht anscheinend im Plädoyer mehr als „hohe Schulden“?!

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