Die teuere Beleidigung im Parkplatzkampf – immerhin 60.000 € Geldstrafe

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„Das ist wohl die teuerste Beleidigung Hamburgs“ so wird der Amtsrichter vom AG Hamburg zitiert, der in einem Streit um einen Parkplatz gegen den einen Kontrahenten, der den anderen beleidigt hatte, für die Beleidigung eine Geldstrafe von insgesamt 60 € festgesetzt hat. Dazu heißt es bei LTO – dort habe ich die Meldung gefunden:

„Ein dreist weggeschnappter Parkplatz und ein anschließendes Wortgefecht kommen einen 68-jährigen richtig teuer zu stehen: Für eine Beleidigung hat das AG Hamburg den Parkplatzdieb zu einer Strafe von 60.000 Euro verdonnert.

Der Mann müsse 30 Tagessätze à 2.000 Euro zahlen, sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn am Freitag. Im Dezember 2011 hatte ein Autofahrer dem Gericht zufolge bereits mehrere Minuten darauf gewartet, dass ein Parkplatz frei wird. Plötzlich schnappte ihm der Angeklagte mit seinem Luxuswagen die Parklücke vor der Nase weg. Als ihn der Autofahrer darauf ansprach, pöbelte der 68-iährige ihn mit einem unflätigen Wort an.

Medien zitierten den Amtsrichter mit dem Satz: „Das ist wohl die teuerste Beleidigung Hamburgs. (…) Auch für Millionäre und ehemalige Millionäre gilt das Strafgesetzbuch.“ Acht Verhandlungstage brauchte das Gericht, um zu einem Urteil zu kommen – vor allem die Aufklärung der Einkommensverhältnisse des Mannes kostete viel Zeit.

Der Angeklagte hatte im Prozess lediglich erklärt: „Mein Einkommen ist auskömmlich.“ Seine Verteidigerin will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.“

Die Anzahl der Tagessätze – immerhin 30 – ist sicherlich schon ein wenig überraschend, ebenso wie die Höhe des einzelnen Tagessatzes. 30 Tagessätze für eine Beleidigung: da muss m.E. schon ordentlich gepöbelt worden sein. 60.000 € Monatseinkommen ist auch nicht schlecht. Aber da ist auch nach oben noch Luft. § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB sieht immerhin bis zu 30.000 €/Tagessatz vor.

 

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