Wochenspiegel für die 26. KW., das waren das „Beschneidungsurteil“, das Schweigen im Strafprozess und anwaltlkiche Stilblüten

Am Tage des EM-Finales, an dem „unsere Jungs“ ja nun leider nicht teilnehmen, folgender Überblick über das Blog-Geschehen der vergangenen Woche. Wir berichten über:

  1. die Nachwehen der Münsteraner Verhaftungsaktion, wie z.B. „verhaltensgestörte Juristen, die Folgen für den Staatsanwalt, noch eine PM,
  2. das „Beschneidungsurteil“ aus Köln, vgl. u.a. noch hier, hier,
  3. mal wieder über das Schweigen im Strafprozess, vgl. auch hier und hier,
  4. den aufmerksamen Justizwachtmeister beim AG Hannover,
  5. das Wegdrücken eines Anrufs auf dem Handy beim Autofahren, was als Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO angesehen worden ist, was m.E. richtig ist,
  6. die Änderungen beim TÜV,
  7. ein kleines Drama bei einem (unbekannten) Gericht,
  8. ein Beweisverwertungsverbot, allerdings im Arbeitsgerichtsprozess,
  9. die Frage, wann denn nun eine Akte zurückgeschickt werden muss,
  10. und dann waren da auch noch anwaltliche Stilblüten.

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