Nochmals: Wie steht es eigentlich mit der Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO?

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Gut ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode muss man ja sehen, was so alles in Berlin noch in der Pipeline ist und was da somit noch alles im nächsten Jahr in einem „Schnellschuss“ auf uns zukommen kann.

Zu den „angeleierten“ Gesetzervohaben gehört auch die Neuregelung des § 81a Abs. 1 StPO auf der Grundlage des  Gesetzesentwurfes des Landes Niedersachsen, zu dem es dann die BT-Drucksache 17/4232 gibt. Stand der Dinge – ebenso wie noch zur Zeit unseres Beitrags Was macht eigentlich die Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO?:

Ruhe an dieser Stelle. Im Bundestag nach wie vor nicht beraten.

Also immer noch: Weiter abwarten, ob und was da kommt.

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