Klarstellung beim BGH: DNA-Gutachten nur ein Indiz

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Für zumindest leichte Irritation hatte der BGH, Beschl. v. 21.01.2009 – 1 StR 722/08 im Jahr 2009 zur Frage des Beweiswertes eines DNA-Vergleichsgutachtens geführt. Der 1. Senat hatte in dem Beschluss das Ergebnis einer DNA-Analyse für die tatrichterliche Überzeugung ausreichen lassen.

Der BGH, Beschl. v. 06.03.2012 – 3 StR 41/12 stellt nun klar, dass das Ergebnis eines DNA-Vergleichsgutachtens nur als ein – wenn auch bedeutsames – Indiz anzusehen ist, das aber der Würdigung im Zusammenhang mit anderen für die Täterschaft sprechenden Beweisanzeichen bedarf. Denn ein solches Gutachten enthalte nur eine abstrakte, biostatistisch begründete Aussage über die Häufigkeit der festgestellten Merkmale bzw. Merkmalskombinationen innerhalb einer bestimmten Population.

Und: Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, seien die Berechnungsgrundlagen im Urteil mitzuteilen. Hierzu gehören nach Auffassung des BGH neben Verbreitungswahrscheinlichkeiten auch die eindeutige Kennzeichnung der verglichenen Systeme (Basenfolgemuster), die Zahl der Wiederholungen in den beiden zugehörigen Allelen sowie eine hinreichend deutliche Umschreibung der herangezogenen Vergleichspopulation.

Also: Der Schluss: DNA stimmt überein – „Sack zu“ kann nicht so einfach gezogen werden.

3 Gedanken zu „Klarstellung beim BGH: DNA-Gutachten nur ein Indiz

  1. meine5cent

    haarspaltmodus an:
    Der erste Satz aus Ihrer Feder stimmt nicht so ganz. Das Ergebnis einer DNA-Analyse alleine (bzw. des Abgleichs einer DNA-Spur mit der DNA des Angeklagten) war nach BGH schon immer nur ein Baustein in der Beweis/Indizienkette, und reichte als alleiniges Beweismittel nicht aus, wie auch der letzte Satz der von Ihnen verlinkten Entscheidung des 1. Senats zeigt : „Davon unabhängig hat das Tatgericht die Frage zu beurteilen, ob zwischen der DNA-Spur und der Tat ein Zusammenhang besteht.“

    In 1 StR 722/08 ging es nur darum, ob das Gericht sich eine Überzeugung von der Übereinstimmung zwischen Spuren-DNA und Angeklagten DNA rechtsfehlerfrei gebildet hat. Von daher hat der 3. Senat mE auch nichts klargestellt.

    MfG

  2. Detlef Burhoff

    Haben Sie den „Haarspaltmodus“ oder den „Kritisiermodus“ denn jemals ausgeschaltet. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie schon einmal einem Beitrag zugestimmt haben. 🙂

  3. meine5cent

    Doch, habe ich durchaus! Aber es heißt in Ihrem blog schließlich „Kommentare“ und nicht „like-it-button“ 😉 Und Sie wissen ja: 2 Juristen, mindestens 3 Meinungen.

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