Urteil zum Amoklauf von Winnenden vom BGH – zum Teil – aufgehoben.

Ein Leser weist mich gerade freundlicher Weise auf die Meldung bei „Spiegel-online“ hin: Danach ist das Urteil des LG Stuttgart zum Amoklauf in Winnenden vom BGH zum Teil aufgehoben worden. Näheres zunächst mal hier. Wenn ich die Meldung richtig lese: Schuldspruch ist bestehen geblieben

Ein Gedanke zu „Urteil zum Amoklauf von Winnenden vom BGH – zum Teil – aufgehoben.

  1. Bert Grönheim

    Weshalb kommt hier nicht die Regelung unter dem Oberbegriff Absehen von Strafe wegen erheblicher Folgen der Tat für den Täter zur Anwendung?

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