Archiv für den Tag: 1. April 2012

Sonntagswitz heute: Aprilscherz und alles drum herum

Normalerweise sind ja die Tageszeitungen am jeweils 1. April auf den Lokalseiten voll von mehr oder weniger lustigen/überraschenden Nachrichten, wo im Ort welche Treffen stattfinden und was alles geplant ist, um den den lesenden und nichtsahnenden (?) Abonnenten „in den April zu schicken“. In diesem Jahr fällt der 1. April ein wenig unglücklich auf einen Sonntag, da geht/ging das nicht. Man kann ja nicht schon am 31.03. einen „vorsorglichen Aprilscherz“ machen. Das wäre nun besonders albern.

Im Hinblick auf dieses denkwürdige Datum habe ich für meine Sonntagswitz aber mal ein wenig geforscht, denn hier einen Aprilscherz mit einer Falschmeldung zu machen, ist vielleicht auch nicht so ganz passend. Klären wollte ich folgende Fragen:

1. Warum eigentlich der Aprilscherz bzw. wo kommt er her?
Nun die Antwort holt man sich heute bei Wikipedia, wo einiges angeboten wird (vgl. hier): Besonder gut gefallen mir:

  • Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 sollte unter anderem das Münzwesen geregelt werden. Aus Zeitgründen kam es jedoch nicht dazu, so dass für den 1. April ein besonderer „Münztag“ ausgeschrieben wurde. Als der 1. April kam, fand dieser Münztag dann doch nicht statt. Zahlreiche Spekulanten, die auf diesen Münztag gesetzt hatten, verloren ihr Geld und wurden auch noch ausgelacht.
    ….
  • Angeblich bat an einem 1. April ein sechzehnjähriges Mädchen, dessen Name unbekannt ist, Heinrich IV., König von Frankreich in den Jahren 1589–1610, der sich jungen Damen geneigt zeigte, schriftlich um ein heimliches Rendezvous in einem diskreten Lustschloss. Als Heinrich zu dem Tête-à-tête erschienen sei, habe ihn überraschend der versammelte Hofstaat begrüßt, vorgestanden von seiner Gemahlin Maria von Medici, welche ihm untertänigst dafür gedankt haben soll, dass er ihrer Einladung zum „Narrenball“ gefolgt sei.
    ……
  • Der 1. April gilt, je nach Überlieferung, als Geburts- oder Todestag des Judas Ischariot, der Jesus Christus verraten hatte. Zudem sei der 1. April angeblich der Tag des Einzugs Luzifers in die Hölle und daher ein Unglückstag, an dem man sich besonders vorsehen müsse.

2. Spielt der Aprilscherz in der Rechtsprechung eine Rolle?
Antwort: Ich habe gesucht, aber nicht so richtig ein Urteil gefunden, dass sich direkt mit dem Aprilscherz auseinander setzt. Aber: Immerhin gibt es bei Jurablogs 147 Artikel/Treffer zum Stichwort: „Aprilscherz“.

3. Gibt es berichtenswerte Urteile, die am 1. April verkündet worden sind?
Antwort: Da wird es sicherlich das ein oder andere geben. Mir ist spontan der Freispruch des Kollegen Lucas In Augsburg am 01.04.2011 eingefallen. Darüber hatten wir (auch) berichtet, vgl. hier.

4. Gibt es bei youtube Treffer zum Aprilscherz?
Antwort: Ja, da gibt es einiges; wie z.B. den „Klassiker“ des Vorjahres

5. Was macht Google?
Antwort: Ws gibt eine schöne Zusammenstellung für das Jahr 2012, vgl. hier.
Daraus sehr schön diese Neuerung 🙂

Wochenspiegel für die 13. KW, das war der Fall Lena/Emden, der Verdienst der Rechtsanwälte und das Umgangsrecht für den Hund

Wir berichten über:

  1. die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei/StA in Emden oder das zweite Opfer – vgl. hier, hier, hier,
  2. die Verdienstdiskussion bei Rechtsanwälten, vgl. hier und hier,
  3. die Entlassung eines Staatsanwaltes wegen Ungeeignetheit,
  4. die Voraussetzungen für eine Personenkontrolle – die Hautfarbe,
  5. das Ende der Facbook-Account-Beschlagnahme,
  6. den Umgang mit der Frage: „Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?„?, vgl. auch hier,
  7. über die Vollmachtsvorlage im Straf-/Bußgeldverfahren, ein Dauerbrenner,
  8. das Verwertungsverbot bei informatorischer Befragung durch die Polizei – im Verkehrsrecht auch ein Dauerbrenner,
  9. die ganz interessante Frage, wie man steuerlich mit einem Erfolgshonorar für eine mehrjährige Tätigkeit umgeht,
  10. und dann war da noch das Umgangsrecht für den Hund.

Der Fall Emden/Lena: Zweite(r) Versuch/Festnahme – hoffentlich nicht das dritte Opfer….

Beim Erstellen meines Wochenspiegels stoße ich gerade auf die Nachricht auf Welt-Online und auch in der SZ, wonach in Emden erneut ein Tatverdächtigter festgenommen worden ist. Die Nachricht war mir neu.

Da heißt es:

… Im Fall der getöteten elfjährigen Lena in Emden hat die Polizei einen 18-Jährigen vorläufig festgenommen. Nachdem weitere Hinweise aus der Bevölkerung bei den Ermittlern eingegangen seien, habe sich der Verdacht gegen den jungen Mann konkretisiert, wie eine Polizeisprecherin in Emden mitteilte.

Auch habe das Untersuchungsergebnis des Landeskriminalamtes bezüglich der am Tatort gesicherten DNA-Spuren den Tatverdacht gegen den 18-Jährigen untermauert...“

Man kann nur hoffen, dass Polizei und StA/Gericht vor Erlass eine neuen Haftbefehls nun vielleicht doch mal in einen StPO-Kommentar schauen, um dort nachzulesen, was eigentlich ein „dringender Tatverdacht“ i.S. des § 112 StPO ist. Dazu lassen sich alle Kommentare und Handbücher mehr als breit aus. Und das ist eigentlich auch Rüstzeug eines jeden Ermittlungsrichters. Von daher fand ich es schon erstaunlich, wie schnell sich der „dringende Tatverdacht“ gegen den 17-Jährigen dann wieder verflüchtigt hatte. Welche Indizien, Beweise gab es. Nur das fehlende Alibi und die „Widersprüche“ in die sich der 17jährige (!!) bei seiner Vernehmung verwickelt haben soll. Vernehmung mit oder ohne Verteidiger/Rechtsbeistand?

Und: Man kann auch nur hoffen, dass die StA nicht wieder „zu offensiv an die Öffentlichkeit“ geht. Auch dazu auf Welt-Online:

„Auch der Berliner Strafrechtsprofessor Martin Heger kritisierte die Staatsanwaltschaft. Zwar sei es vermutlich korrekt gewesen, den 17-jährigen Berufsschüler aufgrund der Indizien und Beweise zu verhaften, sagte er „Welt Online“. Die Staatsanwaltschaft sei mit den Sachverhalten aber „zu offensiv an die Öffentlichkeit gegangen“.

Zur Rehabilitierung des Jungen müsse sie nun ebenso massiv an die Öffentlichkeit gehen. „Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Pflicht zur Offenlegung der Entlastungsgründe – auch unter Inkaufnahme der Gefährdung des Untersuchungszwecks“, sagte Heger dem Blatt.“

Kritisch auch die SZ mit „manchmal etwas voreilig.