Gibt es in Bayern keine Bewährung mehr?

Das dem BGH, Beschl. v. 06.03.2012 – 1 StR 50/12 – zugrunde liegende landgerichtliche Urteil (LG Deggendorf) berechtigt m.E. zu der – provokanten – Frage, ob es in Bayern keine Bewährung (§ 56 StGB) mehr gibt. Das LG hat zu deren Voraussetzungen nämlich keine Ausführungen gemacht, obwohl diese wohl nötig und erforderlich waren (leider teilt der BGH-Beschluss den Sachverhalt nicht mit. Das war dann selbst dem 1. Strafsenat des BGH ein wenig viel/streng und er hat aufgehoben und zurückverwiesen:

….Die Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung hält jedoch rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Das Landgericht hat seine Entscheidung nicht begründet. Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 – 4 StR 283/11 mwN).
Dies ist hier der Fall, weil angesichts der konkreten Umstände des Falles eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht so fern liegt, dass eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage entbehrlich erscheint. Der Angeklagte ist – von den hier abgeurteilten binnen weniger Minuten begangenen Taten abgesehen – nur geringfügig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wurde 2006 zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Taten haben bei den beiden Geschädigten „keine bleibenden Verletzungen“ verursacht, weshalb die Strafkammer jeweils feststellte, „dass sich die Strafe noch im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens bewegen kann“ (UA S. 20). Der Angeklagte hat die Taten nicht bestritten, sondern von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache einzulassen. Zu dem Motiv der Tat hat die Strafkammer keine Feststellungen getroffen.“

Den Angeklagten wird es freuen. Denn die Zeit, die es gebraucht hat und die es noch braucht bis zu einer neuen Verhandlung ist „Vorbewährungszeit“ – wenn er sie denn straffrei durchgestanden hat.

 

2 Gedanken zu „Gibt es in Bayern keine Bewährung mehr?

  1. meine5cent

    Na ja, die Niederbayern. Andererseits wird man in Stralsund als mentally challenged person für „Hups. angedockt“ auch gleich mal für 3 Monate in den Knast gesteckt….
    Interessant ist jedenfalls, dass gerüchteweise von den Sedlmayr-Mördern der mit besonderer Schuldschwere früher aus dem hessischen Vollzug kam als der ohne Schuldschwere aus dem bayrischen Vollzug…..

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