Archiv für das Jahr: 2011

Peinlich – oder warum merkt das keiner?

Der LawBlog bzw. sein Aushilfsblogger 🙂 beklagen unter der Überschrift „Verletzt, aber nicht befangen“ die fehlende Sprachgenauigkeit in der Presseberichterstattung über Gerichtsverfahren.

In der Tat ein Phänomen, dass mir auch immer wieder auffällt und das mich ärgerlich macht. Da ist es für mich nicht so sehr die schreibende Zunft, sondern eher die „Gerichtsreporter“ in Funk und Fernsehen. Ich finde es nämlich hochnotpeinlich, wenn sich zur wohl immer noch besten Sendezeit, die es im deutschen Fernsehen gibt – also Tagesschauzeit -, einer der Reporter hinstellt und seinen Bericht über ein landgerichtliches erstinstanzliches Verfahren mit den Worten abschließt: Der Verteidiger hat mitgeteilt, dass Berufung eingelegt werden wird“ oder „Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Berufung einlegen wird“.

Doch: Hat sie. Wird sie nämlich nicht, sondern sie wird Revision einlegen. Man bzw. ich frage mich dann immer: Gibt es eigentlich keine verantowrtlichen Redakteure, die sich den Bericht vorher mal anschauen und denen solche peinlichen Fehler auffallen. Schließlich zahlt man für den Service doch auch mehr als 50 €/Monat. Und demnächst noch mehr.

„….System Leivtec X\/ 2 erscheint grundsätzlich ungeeignet zur Herstellung von prozessual verwertbaren Aufnahmen….

„Das System Leivtec X\/ 2 erscheint grundsätzlich ungeeignet zur Herstellung von prozessual verwertbaren Aufnahmen des Betroffenen.“ So steht es im AG Grimma, Beschl. v. 24.08.2011 –  9 OWi 151 Js 59374/10. Und der Kollege hat das OWi-Verfahren eingestellt. AG Grimma… wir erinnern uns. Von da kam auch eine der schönen Entscheidungen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG in 2 BvR 941/08 – Stichwort Videomessung.

 

Unverhofft, kommt oft….Zufälle gibt es…..

Unverhofft, kommt oft. Das haben sicherlich sowohl der Käufer gedacht, der bei Ebay die Kamera ersteigert hat, die seiner Freundin vor einer Woche gestohlen worden war, als auch der Verkäufer, der nun ein Strafverfahren wegen Hehlerei am Hals hat (vgl. hier). Wie das Leben so spielt. Zufälle gibt es 🙂 :-).

Spitzenunterwäsche im Tannenbaum

Es gibt ja nichts, was es nicht irgendwo dann doch gibt. So in Goslar den Mann, der einen öffentlichen Tannenbaum mit der Spitzenunterwäsche seiner Ex-Freundin geschmückt hat. Darüber berichtet heute die Tagespresse (vgl. z.B. hier). Und was ist das strafrechtlich :-)? Nun, wenn sie kaputt geht, sicherlich Sachbeschädigung. Mehr wohl nicht, oder?

Sauklaue – und: Da hat es aber einer eilig gehabt

Als Kommentar zu dem OLG Köln, Beschl. v. 19.07.2011 – III 1 RVs 166/11 – zugrundeliegenden amtsgerichtlichen Urteil fiel mir spontan ein: Sauklaue, und: Da hat es aber einer eilig gehabt. Denn das OLG hat die amtsgerichtliche Entscheidung aus zwei Gründen aufgehoben.

Zunächst: Wegen der Sauklaue – ein formeller Mangel. Das Urteil war nämlich nicht unterschrieben. Nun ja, unterschrieben war es bzw. da stand etwas, aber nicht so, wie man sich eine Unterschrift wünscht. Zur wirksamen Unterzeichnung eines Urteils ist nämlich ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug erforderlich, der sich nicht nur als Namenskürzel (Paraphe) darstellt, sondern charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen aufweist und die Nachahmung durch einen Dritten zumindest erschwert. Dazu das OLG:

„Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift weist das angefochtene Urteil nicht auf. Es ist handschriftlich lediglich mit Zeichen versehen, die keinerlei Ähnlichkeit mit einem einzigen Buchstaben oder mit einer Buchstabenfolge aus dem Namen „Q.“ aufweisen. Sie bestehen vielmehr lediglich aus einer Art nach rechts geneigter Sinuskurve mit einer kleinen Schlaufe am unteren linken Rand des Aufstrichs.“

Und dann: „Da hat es aber einer eilig gehabt“….denn: Das Urteil hatte keine tatsächlichen Feststellungen, sondern da hieß es nur: Die Hauptverhandlung hat zu folgenden Feststellungen geführt:<einrücken wie () AS Bl. 65 d. A.>“ Super :-(. Nein ganz schlecht. Denn der Amtsrichter hatte es wohl wirklich eilig. Er hat nicht nur die „Feststellungen eingerückt“. Das Kürzel „AS“ spricht für die Anklageschrift, also hat er offenabr keine eigenen Feststellungen in der Hauptverhandlung getroffen, oder? Und: Er hat beim Unterschreiben (s.o.) noch nicht einmal gemerkt, dass die Kanzlei seine Arbeitsanweisung „einrücken wie…2 nicht ausgeführt, sondern einfach so übernommen hat. Also ein ganz Schneller/Eiliger.

Also: „Sauklaue“ ist nicht so schlimm, das kann passieren und sollte für den Verteidiger gelegentlich Anlass sein, seine Unterschrift mal zu überprüfen. Lesbar? Schlimmer finde ich den zweiten Punkt. So eilig sollte man es nun nicht haben. Denn immerhin war eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen festgesetzt…