Wer fährt zum 50. VGT? Lohnt sich das überhaupt?

Vom 27. – 29.01.2012 findet in Goslar der 50. VGT statt. Die Themen/das Programm sind vor einiger Zeit veröffentlicht worden (vgl. hier). Wenn man sie liest, denkt man m.E.: Naja, so richtige Knaller hat man sich da zum „Goldenen VGT“ nicht einfallen lassen. Ich finde, es sind Allerweltsthemen – allerdings räume ich ein.: So richtige Knaller gibt es im Verkehrsrecht derzeit auch nicht – wenigstens nicht im Strafrecht- und OWi-Bereich:

AK I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern

  • Stand in Europa
  • Schmerzensgeld für Angehörige
  • Mittelbar Geschädigte

AK II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung

  • Eigenverantwortung des Geschädigten
  • Normierte / nicht normierte Pflichten
  • Quotierung oder Pauschalierung

AK III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit

  • Welches Risiko akzeptiert die Rechtsordnung?
  • Körperliche und geistige Einschränkungen
  • Altersbedingte Erkrankungen

AK IV: Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung

  • Qualifizierung und Zertifizierung
  • Fragen der Unabhängigkeit
  • Qualität und Kosten des Gutachtens

AK V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat?

  • Verfahrenspraxis national und international –
  • Opferschutz
  • Entkriminalisierung?

AK VI: Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last?

  • Rechtliche Einordnung
  • Fahrerlaubnis, Zulassung – und was sonst?
  • Verbraucher-, Haftungs- und Versicherungsfragen

AK VII: Der Verkehrsraum der Zukunft

  • Von Shared Space bis Simply City

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