Aus dem Bundesrat: Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 

Der Bundesrat meldet gerade mit seiner PM 121/11 die Änderungen im StGB, die heute beschlossen worden sind. In der PM heißt es:

„Der Bundesrat billigt das Gesetz, mit dem der Bundestag den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Es soll Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Katastrophenschutzhelfer besser vor tätlichen Angriffen schützen.

Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung, die hiermit wiederum ein Anliegen des Bunderates aufgriff, das dieser bereits im Mai 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte. Zur Begründung seines Anliegens führte der Bundesrat damals aus, dass vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen haben.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Drucksache 486/11 (Beschluss)“

 

 

Banner

Bundesrat Pressemitteilung 121 / 2011

· Veröffentlicht am: 23.09.11

Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Bundesrat billigt das Gesetz, mit dem der Bundestag den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Es soll Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Katastrophenschutzhelfer besser vor tätlichen Angriffen schützen.

Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung, die hiermit wiederum ein Anliegen des Bunderates aufgriff, das dieser bereits im Mai 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte. Zur Begründung seines Anliegens führte der Bundesrat damals aus, dass vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen haben.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Drucksache 486/11 (Beschluss)

1177 Zeichen

Artikel auf www.bundesrat.de

 


 

© Bundesrat 2011

Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198

E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de

Verantwortlich: Camilla Linke

Um dieses E-Mail-Abonnement abzubestellen, wählen Sie bitte den folgenden Link an und tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse in das Abmeldeformular am Ende der aufgerufenen Seite ein: Zur Abonnement-Startseite

 

8 Gedanken zu „Aus dem Bundesrat: Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 

  1. egal

    Ein Fall von Aktionismus?

    Der § 113 I StGB droht ja jetzt bereits für den Normalfall 2 Jahre an, wobei im Alltag in den meisten Fällen es bei einer Geldstrafe bleibt. Ich kenne keinen Fall, in denen man mal in die Höhe der Höchststrafe gekommen ist für einen einzelnen Fall.

  2. Andreas

    Es nützt natürlich überhaupt nichts, die Obergrenze des Strafrahmens zu erhöhen. Sinnvoller wäre es, die Untergrenze des Strafrahmens auf drei Monate zu erhöhen und zugleich einen minder schweren Fall einzuführen. Das macht man aber auch nicht, weil der zu erwartende Gegenwind zu hoch wäre. Also lieber eine kleine, aber völlig wirkungslose Änderung…

  3. Jochen Hoff

    Ach ja der Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ein Lieblingspferd rechter Politiker. Sie wollen ihren Bütteln das Signal geben, dass die Bürger keine Rechte haben und das funktioniert ja auch hervorragend. Es ist der schleichende Weg in die Diktatur. Polizeiterror und Gerichtsurteile sollen jeden Widerstand brechen.

    Allerdings hat das noch nie wirklich dauerhaft funktioniert und wird es auch diesmal nicht.

  4. Andreas

    @ Jochen Hoff

    „Es ist der schleichende Weg in die Diktatur. Polizeiterror und Gerichtsurteile sollen jeden Widerstand brechen.“

    Wer fordert, dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sanktioniert wird, der ist gegen Grundrechte und für die Diktatur! Ich glaube, diese Wortwahl spricht für sich selbst…

  5. n.n.

    @ andreas

    was bitteschön sollte daran sinnvoll sein, beim widerstand eine mindeststrafe einzuführen? eine steile these ersetzt noch lange keine begründung …

  6. Pingback: Na endlich | Dr. Schmitz & Partner – intern

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert