Was soll ich tun: Beschwerde oder Aufhebungsantrag?

In straßenverkehrsrechtlichen Verfahren stellt sich häufig die Frage: Beschwerde gegen einen § 111a-Beschluss oder Aufhebungsantrag? Mit der Abgrenzung dieser beiden „Rechtsbehelfe“ befasst sich das LG Kiel, Beschl. v. 10.08.2010 – 38 Qs 49/10. Muss man sich immer überlegen: Die Beschwerde kann zu einem nicht gewollten Präjudiz führen und bringt ggf. Zeitverlust.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert