Bekämpfung von Computerkriminalität

Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zur Bekämpfung vom Computerkriminalität zugestimmt. Dazu die folgende – schon etwas zurückliegende – Kurzmeldung von Jurion:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 zwei vom Bundestag am 16.12.2010 beschlossene Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung vom Computerkriminalität akzeptiert. Künftig soll es unter anderem auch Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Mit dem Beschluss geht eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches einher. Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle. Einstimmig verabschiedete der Bundestag außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung, der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll.

  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art: BR-Drs. 9/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 9/11(B) (PDF)
  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008: BR-Drs. 10/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 10/11(B) (PDF)

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