(Haft)Zuschlag zur Terminsgebühr? Es kommt darauf an…

wann in der Hauptverhandlung der Haftbefehl gegen den Angeklagten verkündet wird. Geschieht das noch vor der Rechtsmittelbelehrung, ist das noch in der Hauptverhandlung und die Terminsgebühr entsteht (noch) mit Zuschlag. So jetzt (auch) das OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.2010 – III-4 Ws 623/10. Muss man also drauf achten.

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