Zweigstelle ist auch Kanzlei

Im Beschl. v. 07.06.2010 – 2 Ws 93/10 – hat das OLG Dresden zu den Fahrtkosten (Nr. 7003 VV RVG) Stellung genommen. Und zwar in Zusammenhang mit den Begriffen „Zweigstelle“ und „Kanzlei“ . Das Ergebnis:

Von dem Begriff „Kanzlei“ im Sinne der Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gemäß Nr. 7003 VV-RVG erstattet werden.“  🙁

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert