Pflichtverteidiger die 3: Zeitnahe Beiordnung erforderlich – neues zur rückwirkenden Beiordnung

Das LG Dresden hat sich jetzt in seinem Beschl. v. 06.01.2011 – 3 Qs 174/10 dem OLG Stuttgart (vgl. hier) angeschlossen und geht ebenfalls davon aus, dass der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des fairen Verfahrens (Artikel 20 Absatz 3 GG) es gebietet, dass über einen Antrag des Verteidigers auf Beiordnung zeitnah entschie­den wird. Geschieht das nicht, führt das zur rückwirkenden Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger. Es bewegt sich also was an der „Front“.

2 Gedanken zu „Pflichtverteidiger die 3: Zeitnahe Beiordnung erforderlich – neues zur rückwirkenden Beiordnung

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