Außer Spesen nichts gewesen? – Die Ergebnisse des 49. VGT

Wenn man so die Ergebnisse/Empfehlungen des 49. VGT sieht, ist man leicht geneigt zu: Außer Spesen nichts gewesen, oder: Hatten wir doch alles schon mal. Jedenfalls finde ich, dass da nicht viel weltbewegend Neues zustande gebracht worden ist.

Ich bin ja mal gespannt, wie lange es dauert, bis man europaweit (!!) die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 80 km/h beschränkt hat bzw. „Begrenzer“ einbaut.

Und im AK 1: Hinter dem Appell an die Rechtsprechung

„Der Arbeitskreis appelliert an die Rechtsprechung, die Vorschrift nicht durch eine zu enge Interpretation der Fahrlässigkeit teilweise leerlaufen zu lassen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Wirkstoff oftmals erst nach längerer Zeit seit dem Konsum vollständig abgebaut. Bei Dauerkonsumenten von Cannabis kann die Zeitspanne bis zu sieben Tagen reichen.“

steckt sicherlich (?) RiBGH König, dem die Tendenz in der Rechtsprechung zur Fahrlässigkeit bei § 24a Abs. 2 StVG ja, wie er nun schon in einigen Anmerkungen geschrieben hat, nicht passt.

2 Gedanken zu „Außer Spesen nichts gewesen? – Die Ergebnisse des 49. VGT

  1. Schneider

    Toll!

    „Sinnvolle Ergänzung öffentlichen Parkraums sind private Flächen z. B. in
    Parkhäusern oder Tiefgaragen.“

    „Der Arbeitskreis spricht sich für eine konsequente Durchsetzung der
    Parkvorschriften aus. Hierfür ist eine intensive Überwachung durch die Polizei und
    die kommunalen Ordnungsbehörden unerlässlich.“

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