Wir untersuchen das Weihnachtsevangelium mal juristisch, oder: Warum Lukas 2 oder Matthäus 1 heute „verboten“ wäre

Zum Abschluss vor den Weihnachtsfeiertagen dann noch etwas „Halbjuristisches“, das ich hier gefunden habe: Wahrscheinlich wird es der ein oder andere schon kennen. „Warum Lukas 2 heute verboten wäre“.

Man kommt, wenn  man das Weihnachtsevangelium juristisch angeht, dort zu insgesamt sieben bedenkenswerten Punkten:

  1. Verstoß gegen das Datenschutzrecht
  2. Sanktionen gegen den Herbergsvater
  3. Missachtung von Lärmschutz und Luftverkehrsrecht
  4. Verbotenes Schäferstündchen
  5. Schwierigkeiten am Standesamt
  6. Weise 🙂 ohne Visum
  7. Konflikte mit der Drogenfahndung

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