Neues vom „Richter Gaspedal“ – die StA legt ihn an die Kette…

so hieß es gestern in einem Bericht zum Herforder Kollegen, der dort die „Massenfreisprüche“ produziert hat (vgl. hier). An anderer Stelle heißt es, dass der Richter aus dem Verkehr gezogen wird, vgl. hier. Hintergrund für diese Berichte ist, dass die StA Bielefeld mitgeteilt hat, dass sie in Zukunft „bei allen Verkehrsverfahren von Richter Knöner einen Befangenheitsantrag stellen“ will. Begründung ist wohl, dass es keine Einzelfallentscheidungen durch diesen Richter mehr gebe.

Na ja, ich weiß nicht, ob das trägt. Denn: Wenn der Richter der (Rechts)Auffassung ist, dass die Messungen unverwertbar sind, dann dürfte das m.E. nicht für einen globalen Befangenheitsvorwurf reichen. Auch insoweit wird man eine Einzelfallentscheidung fordern müssen.

4 Gedanken zu „Neues vom „Richter Gaspedal“ – die StA legt ihn an die Kette…

  1. RA Müller

    Spätestens nach den ersten abgelehnten Befangenheitsanträgen dürfte die StA diesen Unfug sein lassen. Man stelle sich vor, Verteidiger würden Befangenheitsanträge gegen Richter stellen mit der Begründung, daß der jeweilige Richter bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht habe, eine Rechtsauffassung zu vertreten, die für den nunmehr Angeklagten ungünstig ist.

  2. n.n.

    ohne jetzt seinen fernsehauftritt gesehen zu haben, vermute ich einfach mal, dass er dort nichts anderes getan hat, als seine rechtsauffassung zu äußern. und ob dies nun im fernsehen oder in einer fachpublikation erfolgt, sollte doch letztendlich gleichgültig sein.
    ich frage mich, wie die StA bzw die GBA auf einen befangenheitsantrag gegen RiBGH fischer reagieren würde, der sich darauf beruft, dieser habe wiederholt rechtsauffassungen publiziert, die nicht der ständigen rechtsprechung entsprechen.

  3. Schneider

    Die Argumentation des Herforder Richters ist ja nur eine konsequente Weiterführung der Rspr. des BVerfG. Das Blitzen ist ja technisch nix anderes als eine Rasterfahndung. Jeder Fahrzeugführer wird unter Generalverdacht zunächst vom Messgerät als verdächtig erfasst, dann wird gemessen und die Raser werden rausgesiebt. Wo bitte ist der Unterschied zu den automatischen Kennzeichenabgleich, mit dem geklaute Fahrzeuge rausgefiltert werden, was nach der herrschenden Rechtsmeinung ja höchst unrechtmäßig ist?

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