Das Vertrauen in die Deutsche Post ist beim BGH grenzenlos :-)

Der BGH hat in einer Zivilsache (vgl. Beschl. v. 21.10.2010 – IX ZB 37/10) entschieden, dass eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte müsse ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschl. v. 20. Mai 2009 – IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N.).

Na ja, beruhigt mich. Ich bekomme meine Post nämlich meist verspätet.

5 Gedanken zu „Das Vertrauen in die Deutsche Post ist beim BGH grenzenlos :-)

  1. hansdampf

    Seitdem ich von DHL mein Paket innerhalb von 36 Stunden aus Shanghai bekommen habe, hab ich auch grenzenloses Vertrauen 😉

  2. Pingback: BGH: Erst Eintüten, dann Streichen | rechtsanwalt-leisner.de

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