Winterreifen: Pflicht nicht kontrollierbar…

Unter der Überschrift wird heute – pünktlich zur geplanten Verabschiedung der Winterreifenpflicht im Bundesrat (vgl. hier)  – in der Tagespresse (vgl. u.a. in den „Westfälischen Nachrichten„) über die von der Polizei erwarteten Schwierigkeiten hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Winterreifenpflicht berichtet.

Man geht davon aus, dass die Wetterverhältnisse ausreichend in der neuen Regelung definiert seien (na ja), nicht aber die Frage, was denn nun ein Winterreifen ist. Und die Polizei sei nicht in der Lage, die Ausstattung mit Winterreifen zu kontrollieren. Macht ja auch keinen Spaß, bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ ggf. auf einer BAB herumzukriechen, um zu sehen, ob die richtigen Reifen aufgezogen worden sind. Zudem: Die Anhebung der Geldbußen wird sicherlich dazu führen, dass in den Verfahren vermehrt Einsprüche eingelegt werden. Die AG und OLG werden sich freuen.

3 Gedanken zu „Winterreifen: Pflicht nicht kontrollierbar…

  1. Dr. F.

    Es genügt völlig, wenn die Polizeibeamten nach einem Unfall die Bereifung feststellen (dafür muss man in der Regel nicht einmal „herumkriechen“). Die in den Zeitungen publizierten Urteile über Haftungsquoten und fehlenden Kaskoschutz werden dann schon für die notwendige abschreckende Wirkung sorgen.

  2. Uwe P.

    Genau richtig, bei fehlendem Versicherungsschutz und den ersten publizierten Fällen wird sich das Ganze schon im Bewusstsein der Leute einbrennen. Einzelne Stichproben zu Winterbeginn sollten das Ganze ergänzen, denn sowas spricht sich sehr schnell rum im Bekanntenkreis.

  3. Ref.iur.

    Die bloße Tatsache, dass ein Rechtsbegriff in einem Tatbestand unbestimmt ist, bedeutet ja noch nicht, dass der Straftatbestand nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt (sonst gäbe es wohl keine strafbare Untreue…). Ich bin ja kein Reifenexperte, aber ich würde den Begriff so auslegen, dass Reifen gemeint sind, die so beschaffen sind, dass sie zumindest auch für das Fahren bei winterlichen Temperaturen und entsprechender Witterung ausgelegt sind. Das was man gemeinhin als Winter- und Ganzjahresreifen bezeichnet. Reifen, die nicht wenigstens auch auf winterliche Temperaturen abgestimmt sind, würden damit ausscheiden.

    Im Übrigen stimme ich meinen Vor-Postern zu, dass zwischen der repressiven Sanktionierung und dem präventiven Polizeirecht zu differenzieren ist. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Nutzung von Winterreifen bestand und besteht trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich der strafrechtlichen Bestimmtheit fort. Wer mit Sommerreifen fährt riskiert seinen Versicherungsschutz und begeht beim Unfall ggf. fahrlässige Körperverletzung. Das ist den meisten nur leider nicht bewusst…

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